Klausurbesprechung Klausur 11.03.2016

2,3 ist ja echt super @Mökki - Glückwunsch! :-)

Ja ich hoffe es auch. Jetzt steht noch BGB III, Rhetorik, externes Rewe und Verwaltungsrecht aus. :chewingnails:

Nicht schlecht, da ist aber auch noch jemand den Express-Zug LL.B. eingestiegen... ;-)
 
@da-daniel : Super Argument! Aber ich hoffe, dass ich nicht mehr viel argumentieren muss und sie das so stehen lassen mit den 10 ECTS :/

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, die Prüfungsseite als PDF zu sichern (oben anklicken) und zusätzlich noch ein Bildschirmfoto zu machen. Zusätzlich zum Bescheid, hat man was in der Hand, falls auf einmal Punkte verschwinden.
 
Danke @MarioW53 für deine Info aus dem vorherigen Semester! Ich hoffe, dass sie das auch so lösen. Hat da auch jemand mit der PO argumentiert?

Naja nicht unbedingt Express B.o.L. Eher Bafög :D Stichwort: Leistungsbescheid.
Habe 6 Klausuren geschrieben. Da dauert das Sammeln von Ergebnissen etwas (leider).

Hallo @Aehzebaer, ja das werde ich auch machen. Nicht dass da noch was gedeichselt wird.
 
Danke :)
Ja wenn man alle bestehen würde wäre das auch so.
Habe das jetzt zum ersten Mal gemacht. Das ist sehr lernintensiv und nervenaufreibend. Besonders wenn man weiß, wie viele Credits man erreichen MUSS.
Bisher habe ich 3/6 schon bestanden.
Hoffentlich bestehende ich auch noch die anderen. :redface::panik:
 
Ja, aber es ist auch enorm zeitsparend... ;-)
 
Hm... im Großen und Ganzen ja. Aber zeitfressend eher überwiegend. Habe 2 Module bereits belegt und auch dort die EAs schon bestanden. Eins hatte ich schon gelesen aber die EAs noch nicht bestanden. Ergo musste ich nur in 3 Modulen EAs schreiben.
Wenn ich mir vorstelle in 6 Modulen EAs zu schreiben finde ich das furchtbar stressig.
Es fielen letztes Semester sogar alle 3 EAs mal auf den selben Tag.
Ich würde es zwar wieder machen, allerdings müsste dafür ein Grund vorliegen. Ohne weiteres nicht mehr. :)
 
Ich kenne das nur zu gut, ich mache ab und an auch mal etwas mehr als ein "normaler" TZ-Student... ;-)
 
Hallo zusammen,

ich habe heute eine Rückmeldung vom PA bzgl. der Bewertung bekommen.
Die 10 ETCS waren anscheinend ein technischer Fehler, es wird in kürze ein neuer Bescheid ausgestellt. Dieser wird dann vermutlich nur noch 5 ETCS beinhalten.

Dazu kam bei mir noch, dass ich im SS 15 (bei der Umstellung von BGB II zu BGB II/1 und BGB II/2) noch einmal nachgefragt habe, welche Prüfungen nun tatsächlich schreiben muss, weil ich das Modul bereits im WS 14/15 und damit vor der Umstellung belegt habe. Die Zulassung zur Klausur hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht.
In den ganzen Foren gab es sowohl Gerüchte, dass die Belegung genügt und man nur die HA BGB II/1 schreiben muss, als auch, dass man die Zulassung zur Klausur im WS 14/15 erreicht haben muss um die BGB II/2-Klausur nicht schreiben zu müssen.
Auf meine Nachfrage beim PA kam die Rückmeldung, dass die Belegung reiche, ich also die Zulassung nicht haben müsse, um mir die Punkte für BGB II/2 durch das erfolgreiche Bestehen von BGB II/1 und ArbVR anrechnen zu lassen. Ich habe mir die Email ausgedruckt und abgeheftet.
Nun hat sich das PA allerdings überlegt, dass ich jetzt doch BGB II/2 schreiben soll, weil ich ja die HA erst im SS 15 geschrieben habe (in den Semestern davor, als das gesamte Modul noch BGB II hieß, gab es eine HA zur Klausurzulassung und eine Klausur).
Ich finde das Ganze ein wenig willkürlich. Mal sagt das PA ja, mal sagt das PA nein. Ich finde, das ist einfach nur verwirrend. Man kann sich auf nichts verlassen, sich keinen Studienplan ausarbeiten, weil ja sowieso ständig wieder irgendetwas geändert wird.

Das Schöne an der Geschichte ist, dass ich durch ArbVR 5 ETCS bekomme. Wenn ich BGB II/2 in diesem Semester schreiben sollte, werden mir dafür 10 ETCS angerechnet. Das sind dann 5 ETCS zu wenig. Wenn ich dazu dann noch EWiWi schreibe, habe ich 15 ETCS zu viel. Und dann?

Ich fasse es einfach nicht. Ich rege mich grad tierisch über das PA auf. Es kann doch nicht sein, dass es in dem einen Semester so zugesagt wird, und im nächsten Semester sieht es schon direkt wieder ganz anders aus.

Ich werde morgen noch eine Email ans PA schicken, mit den Emails vom SS 15 und WS 15/16 im Anhang, in denen mir bestätigt wird, dass ich BGB II/2 nicht schreiben muss, wenn ich BGB II/1 und ArbVR vor dem SS 15 belegt und vor dem SS 16 bestanden habe. Mal sehen, was darauf geantwortet wird...

LG Mökki
 
Bei mir ist es eben genau anders herum (aber vermutlich besser):

Ich habe für Arbeitsrecht (geschrieben im September 2015) per mittlerweile unanfechtbarem Notenbescheid 10 ECTS erhalten, sollte ich neben BGB II/1 auch noch BGB II/2 belegen und abschließen sollen, so hätte ich am Ende sogar 215 ECTS - und dass muss man dann auch mal erklären, denn das geht nach der PO (egal welcher) nun mal überhaupt nicht.

Leg doch gegen den Notenbescheid einfach mal Widerspruch ein mit dem Hinweis auf die PO 2011, da es nach dieser gar kein Modul mit 5 ECTS gäbe und Du daher auf die vollen 10 ECTS bestehen würdest, andernfalls man Dir doch bitte einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen solle, gegen den man dann beim zuständigen Gericht klagen könnte ;-)

Mal sehen, wie das PA dann auf sowas reagiert, denn ich denke, dass die wissen, dass die bei Gericht verlieren werden...
 
Ich bin auch drauf und dran, da mal richtig auf den Tisch zu hauen, @MarioW53 :-D

Ich werde mir das alles nochmal morgen ganz in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, wenn ich mich - hoffentlich - etwas abgeregt habe...

Ich bin grad auch nochmal euren Hinweisen oben gefolgt bzgl. der PO 08/2011 bzw. der neuen PO 04/2016.
Es steht ja eindeutig drin, dass jede Modulabschlussklausur mit 10 ETCS bewertet werden muss und die PO 08/2011 war bis 31.03.2016 gültig. Da sie beim Ablegen der Klausur gültig war und ja eindeutig für uns Studenten vorteilhafter ist, ist schließlich auch nach der PO 08/2011 zu bewerten, oder? Zumal ja in der PO 04/2016 ArbVR auch mit 10 ETCS bewertet wird.
Hat jemand von euch noch den Bescheid zur Hand, in dem die ETCS auf ArbVR und BGB II/2 aufgeteilt wurden? Den habe ich nämlich grad nicht mehr gefunden...

Was passiert eigentlich, wenn man zu viele ETCS hat? Werden dann die "schlechtesten" Noten weggestrichen? Oder nur noch teilweise angerechnet?

LG Mökki
 
Das fatale ist ja:

Es dürfte ja lt. einer gültigen PO weder 205 noch 215 ECTS geben, und machen wir uns da nix vor: in den PO's und Anhängen dazu gibt es keinerlei Hinweise auf Modulabschlüsse mit 5 ECTS, das ist eine Eigenkreation a la FernUni Hagen, die aber nicht in ein Regelwerk zementiert wurde - warum auch immer.

Wenn ich nur 205 ECTS hätte, dürfte ich eigentlich keinen Abschluss erhalten, denn ich brauche ja 210 ECTS.

Habe ich dagegen 215 ECTS muss man die Frage stellen, wie es zu dem 5 ECTS mehr kommt, denn formal sollte es sowas auch nicht geben und ich weiß nicht, ob man ein Zeugnis mit 215 ECTS im LL:B. ausstellen kann und darf - vermutlich würden dann eben diese 5 ECTS unter den Tisch gekehrt werden - und deshalb würde ich mich auch mannhaft weigern, wben jene Klausur BGB II/2 überhaupt schreiben zu müssen...
 
Also ich habe heute auch die Mail von @Mökki bekommen.
Daraufhin habe ich beim PA angerufen und denen gesagt, dass in der PO (die zum WS noch gültig war) steht, dass JEDE Modulabschlussprüfung 10 ECTS gibt. Hier wäre keine Ausnahme des Moduls ArbR gemacht.
Die Dame sagte mir, dass der LS es so entschieden hätte und uns vorher bewusst war, dass die Modulabschlussprüfung 5 ECTS gibt, da bekannt. Daraufhin habe ich jedoch gesagt, dass das PO quasi das Gesetz von uns Studenten ist und wir darauf vertrauen müssen!
Sie meinte dann, dass ich dies bitte schriftlich in einer Mail verfassen soll.
Dann kam ich aber auf die Idee eventuell auf das neue Curriculum umzuswitchen. Ich habe bisher EWiWi bestanden und BGB II nach alter Ordnung geschrieben und bestanden.
Nach der Durchsicht meines Verlaufs meinte die Dame vom PA, dass ich mir von BGB II/2 5 ECTS Punkte anerkennen lassen kann und somit käme ich auf 10 ECTS Punkte (die ich zur Zeit brauche wegen Leistungsbescheid).
Dies soll ich auch in die Mail schreiben und an sie senden.

Dass das PA total daneben ist manchmal ist nichts Neues. Es nervt mich auch tierisch, dass die tun und lassen was sie wollen.
Hier müsste sich der Asta mal einschalten. Wofür haben wir denn gewählt??
Das ist ein Notstand der mal korrigiert werden müsste.
Ich habe auch auf die Situation im SS 15 aufmerksam gemacht, dass dort auch 10 ECTS vergeben worden obwohl das Modul da auch nur 5 ECTS vorsah aber laut ihr stimmte das nicht.
Ich werde jetzt das anrechnen von BGB II/2 beantragen und hoffen, dass das PA nicht wieder seine Meinung ändert, da ich ja nichts schriftliches habe, da es alles im Telefonat gesagt wurde.

Zu deiner Situation Mökki kann ich dir nur raten, denen wirklich Dampf unterm Hintern zu machen. Zur Not lass dich mit der Chefin verbinden. Dazu gibt es die Nummer in der Studien und Prüfungsinformation.
Hoffentlich kannst du mit den gesicherten Mails etwas anrichten.
Ich drück dir die Daumen!
 
Klasse Aussage, "es war uns ja vorher bewusst, dass es nur 5 ECTS geben würde."!?!?!

Die Bibel im LL.B. ist nun mal die PO, und daran haben sich alle zu halten, die Studierenden, das PA und natürlich auch die Lehrstühle.

Leider gibt es zu wenige Studierende, die da wirklich mal Dampf machen, ich habs im letzten Jahr gemacht und meine vollen 10 ECTS bekommen, obwohl mir auch vorher bekannt war, dass es "nur" eine 5ECTS-Klausur war.

Mit welchem Maß wird denn da gemessen?
 
Vielleicht gibt es ja demnächst einen Lehrstuhl, welcher nur noch 1 ECTS vergibt, weil die Klausur zu leicht war. :D

Die machen wohl alle was sie wollen... Ich hatte ja damals noch das "große BGB II" -HA und Klausur in einem Semester- erfolgreich abgeschlossen. Die Leistung haben sie mir auch teilweise aberkannt. Im POS steht als Leistung nicht mehr BGB II, sondern nur noch BGB II/1. Schuldrecht BT wurde erstmal komplett gestrichen. :durcheinander
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich werde morgen noch eine Email ans PA schicken, mit den Emails vom SS 15 und WS 15/16 im Anhang, in denen mir bestätigt wird, ...

In anderem Zusammenhang, hat man sich bei mir auf die Position zurück gezogen, dass das nur "informelle" Nachrichten und keine Bescheide sind. Der von Mario skizzierte Weg dürfte zielführend sein. Sobald der 5-Punkte-Bescheid da ist, Widerspruch einlegen.
 
... wäre das nicht eine Sache für unsere Fachschaft? Es geht doch letztlich alle BoL-Studierenden etwas an, was angeblich galt und nun gelten soll, oder?

Dass Auskünfte informell sein können und keine Bescheide sind, scheint wohl hier die "bittere" Crux zu sein. Ich glaube, dass Prüfungsamt gab letztlich auch nur nach besten Wissen und Gewissen "Wasserstandsmeldungen" der "immer noch bastelnden" Fakultät weiter.
 
@Tomcat : Durchaus richtig, nur wird das akut nicht weiter helfen, da wird es nur über den Rechtsweg laufen können, denn in der Rechtsbehelfsfrist wird auch die Fachschaft keine klare Regelung erwirken können.

Was die Auskünfte angeht, mit dem informellem Charakter halte ich auch für eine hanebüchende Aussage, denn wenn ich per Mail etwas anfrage, erhalte ich eine Aussage, die auch belastbar ist - zumindest wird es ein deutsches Gericht so sehen.

Aber wir können ja auch alle hingehen, und das PA mit unseren schriftlichen Anträgen überschwemmen, mal sehen, was dann los sein wird - und ich würde da mit der Stoppuhr sitzen und nach 3 Monaten auch Klage auf Untätigkeit erheben, wenn keine Rückmeldung erfolgt ist.

Alles in Allem halte ich den Dienstleistungs- und Servicegedanken an der FernUni für deutlich optimierbar!
 
... ja,ja, aber Auskünfte können auch falsch sein, insbesondere wenn sie nur von einer einzigen Person stammen. Und wenn die Person Dir im Namen des Püfungsamt mitteilt, dass sie sich geirrt habe, bleibt es weiterhin erst einmal eine informelle Auskunft.
 
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