Also ich habe heute auch die Mail von
@Mökki bekommen.
Daraufhin habe ich beim PA angerufen und denen gesagt, dass in der PO (die zum WS noch gültig war) steht, dass JEDE Modulabschlussprüfung 10 ECTS gibt. Hier wäre keine Ausnahme des Moduls ArbR gemacht.
Die Dame sagte mir, dass der LS es so entschieden hätte und uns vorher bewusst war, dass die Modulabschlussprüfung 5 ECTS gibt, da bekannt. Daraufhin habe ich jedoch gesagt, dass das PO quasi das Gesetz von uns Studenten ist und wir darauf vertrauen müssen!
Sie meinte dann, dass ich dies bitte schriftlich in einer Mail verfassen soll.
Dann kam ich aber auf die Idee eventuell auf das neue Curriculum umzuswitchen. Ich habe bisher EWiWi bestanden und BGB II nach alter Ordnung geschrieben und bestanden.
Nach der Durchsicht meines Verlaufs meinte die Dame vom PA, dass ich mir von BGB II/2 5 ECTS Punkte anerkennen lassen kann und somit käme ich auf 10 ECTS Punkte (die ich zur Zeit brauche wegen Leistungsbescheid).
Dies soll ich auch in die Mail schreiben und an sie senden.
Dass das PA total daneben ist manchmal ist nichts Neues. Es nervt mich auch tierisch, dass die tun und lassen was sie wollen.
Hier müsste sich der Asta mal einschalten. Wofür haben wir denn gewählt??
Das ist ein Notstand der mal korrigiert werden müsste.
Ich habe auch auf die Situation im SS 15 aufmerksam gemacht, dass dort auch 10 ECTS vergeben worden obwohl das Modul da auch nur 5 ECTS vorsah aber laut ihr stimmte das nicht.
Ich werde jetzt das anrechnen von BGB II/2 beantragen und hoffen, dass das PA nicht wieder seine Meinung ändert, da ich ja nichts schriftliches habe, da es alles im Telefonat gesagt wurde.
Zu deiner Situation Mökki kann ich dir nur raten, denen wirklich Dampf unterm Hintern zu machen. Zur Not lass dich mit der Chefin verbinden. Dazu gibt es die Nummer in der Studien und Prüfungsinformation.
Hoffentlich kannst du mit den gesicherten Mails etwas anrichten.
Ich drück dir die Daumen!