Ich habe am Dienstag eine Email an das PA geschickt mit den älteren Mails im Anhang, dem Hinweis auf Folgendes:
- dass in der PO von 08/2011 ausdrücklich steht, dass
jede Modulabschlussprüfung mit 10 ECTS zu bewerten ist
- dass im Sommersemester ArbVR auch mit 10 ECTS bewertet wurde, obwohl das Modul BGB II da schon aufgeteilt war
- dass ich keine amtlichen Mitteilungen aus den Jahren 2014 oder 2015 finden kann, und somit nicht nachvollziehen kann, wann die Umstellung auf 5 ECTS stattgefunden haben soll
- dass meines Wissens nach eine amtliche Mitteilung keine PO ersetzt
- dass man mir versichert hat, dass mir BGB II/2 angerechnet wird wenn ich ArbVR und BGB II/1 schreibe
- dass einer Komilitonin versichert wurde, dass BGB II/2 auch angerechnet wird, wenn man ArbVR erst im WS 15/16 schreibt
- dass man sich keinen Studienplan ausarbeiten kann, da man immer Angst haben muss, dass sich kurzfristig doch wieder etwas ändert und man die benötigten Punkte nicht erreicht
- und abschließend noch, dass an Präsenzuniversitäten die Bewertungen und Module nicht im Laufe eines Studiums geändert werden, sondern neue POs idR für neu immatrikulierte Studenten gilt, wodurch die FernUni doch nicht genauso "funktioniert" wie eine Präsenzuni, obwohl sie sich immer damit brüstet (mit anderen Worten und natürlich in freundlich).
Ich bin schon mal tierisch gespannt, wann das PA antwortet und was darin steht.
Es war bei mir tatsächlich dieselbe Dame, die mir im SS 15 zugesichert hat, dass BGB II/2 angerechnet wird, und mir vor ein paar Tagen geschrieben hat, dass das so nicht funktioniert...
Ich habe auch mal nachgefragt, was ich denn nun machen soll, da mir nach dem neuen Curriculum 5 ECTS fehlen werden (wenn ich BGB II/2 schreiben muss) und ich nach dem alten Curriculum 15 ECTS zu viel hätte, wenn ich EWiWi bestehe...
Hach was ist das für ein Murks! Warum die sich nicht an alle - selbstgeschriebenen - Gesetze halten können! Es könnte so einfach sein...