Klausurbesprechung Klausur 11.03.2016

Das sehe ich allerdings anders, denn auch eine Mail ist eine schriftliche Auskunft, Deine These wäre bei jedem Brief, der geschrieben wird, genauso, denn die Briefe, die ich bisher bekommen habe, sind nicht von einem "Vier-Augen"-Prinzip gekennzeichnet, also wird sich das die Uni im Rahmen der "Einheit der Verwaltung" anrechnen lassen müssen, was ihre Mitarbeiter nach außen, belastbar, von sich geben!
 
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Was die Auskünfte angeht, mit dem informellem Charakter halte ich auch für eine hanebüchende Aussage, denn wenn ich per Mail etwas anfrage, erhalte ich eine Aussage, die auch belastbar ist - zumindest wird es ein deutsches Gericht so sehen.
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Das sehe ich auch so. Da ich einen eventuellen Verwaltungsprozess vor mir habe, bin ich froh, die ganzen Mails vorliegen zu haben. Die sind etwas belastbares. Das ist auch der Grund warum ich nur in ganzen einfachen Fällen und sehr selten telefoniere. Das hat überhaupt keinen Nährwert für spätere Beweislast.

Das gilt übigens nicht nur für Vorgänge an der FUH. Ob Behörden, Versicherung oder sonstwo, kläre ich Dinge ausschließlich per Briefpost oder Mail.
 
... vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt:
Individuelle Schriftlichkeit hat sicher im Zweifel eine grosse Beweis- und Argumentationskraft, aber setzt noch lange keine bestehende/aktuelle PO ausser Kraft.

Das Prüfungsamt kann Dir m.E. grundsätzlich nur zusagen oder bestätigen, was von der Prüfungsordnung gedeckt ist. Was aus Falschinformationen weiter erfolgen kann, ist eine andere Baustelle (siehe Streitstände im Verwaltungsrecht).

Die Frage ist doch: Gab es überhaupt eine rechtsgültige, abändernde PO, die eine neue (willkürliche) Reduzierung von ECTS für die zwei Veranstaltungen zuliess? Wurden die hier monierten "Zwischenlösungen" überhaupt in eine neue, abändernde PO gegossen? Hatte das PA überhaupt ein Ermessen?

Nicht die irrtümliche (und zurückgenommene) informelle Auskunft des PA, sondern der Notenbescheid im Zusammenhang mit der zu Prüfungsantritt bestehenden PO scheint mir allein relevant zu sein.

Aber - wenn alles zuvor Geschriebene hier stimmt - scheint mir die Ungleichbehandlung ausserhalb der aktuellen PO das Problem zu sein: Mario hat jeweils 10 ECTS als Notenbescheid, wieder andere nur 15 ECTS gesamthaft für denselben Stoffumfang. Und neuerdings gibt es dann - ohne erkennbare Stofferweiterung? - plötzlich wieder mehr ECTS für die beiden identischen Veranstaltung, nämlich gesamthaft 20 ECTS.
 
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Die Frage ist doch: Gab es überhaupt eine rechtsgültige, abändernde PO, die eine neue (willkürliche) Reduzierung von ECTS für die zwei Veranstaltungen zuliess? Wurden die hier monierten "Zwischenlösungen" überhaupt in eine neue, abändernde PO gegossen? Hatte das PA überhaupt ein Ermessen?
Nun kommen wir doch wieder beisammen, denn zumindest was in der REWI-Fakultät an PO's veröffentlicht ist, gibt es eine aus 2011, die jetzt in 2016 durch eine neue ersetzt wurde - nicht mehr und nicht weniger.

Und das ist ja das, was hier immer geschildert wird, diese 5ECTS-Regelung ist in keiner PO für uns Studierende erkennbar geändert worden, so dass die Meinung durchaus zu vertreten ist, dass ein derartiger Notenbescheid zumindest rechtlich fragwürdig - m. E. aber absolut rechtswidrig/nichtig - ist, da die Ermächtigung für die Vergabe der 5 ECTS nicht vorliegt!
 
Nach der Prüfungsordnung stehen - und standen - jedem Studenten für jedes erfolgreich absolvierte Modul 10 ECTS zu.

Das ist quasi "Gesetz", und gilt unabhängig davon, ob ein Student zuvor gewußt hat oder nicht, daß ein Lehrstuhl plant, von der gültigen Prüfungsordnung abweichend ihm 5 ECTS vorzuenthalten oder für ein laut Prüfungsordnung gar nicht existentes Modul 5 ECTS zu vergeben.


Wie die Uni versuchen wollte, vor einem Verwaltungsgericht ein gegen die eigene Prüfungsordnung verstoßendes Verhalten zu rechtfertigen hätte vermutlich hohen Heiterkeitswert bis hin zur Vergnügungssteuerpflicht! :triumphant:
 
und dauert genau 22 Minuten vor dem Richter...

20 Minuten lacht sich der Richter schlapp, und in nur 2 Minuten hat er das Urteil diktiert! :-)
 
Ich habe am Dienstag eine Email an das PA geschickt mit den älteren Mails im Anhang, dem Hinweis auf Folgendes:
- dass in der PO von 08/2011 ausdrücklich steht, dass jede Modulabschlussprüfung mit 10 ECTS zu bewerten ist
- dass im Sommersemester ArbVR auch mit 10 ECTS bewertet wurde, obwohl das Modul BGB II da schon aufgeteilt war
- dass ich keine amtlichen Mitteilungen aus den Jahren 2014 oder 2015 finden kann, und somit nicht nachvollziehen kann, wann die Umstellung auf 5 ECTS stattgefunden haben soll
- dass meines Wissens nach eine amtliche Mitteilung keine PO ersetzt
- dass man mir versichert hat, dass mir BGB II/2 angerechnet wird wenn ich ArbVR und BGB II/1 schreibe
- dass einer Komilitonin versichert wurde, dass BGB II/2 auch angerechnet wird, wenn man ArbVR erst im WS 15/16 schreibt
- dass man sich keinen Studienplan ausarbeiten kann, da man immer Angst haben muss, dass sich kurzfristig doch wieder etwas ändert und man die benötigten Punkte nicht erreicht
- und abschließend noch, dass an Präsenzuniversitäten die Bewertungen und Module nicht im Laufe eines Studiums geändert werden, sondern neue POs idR für neu immatrikulierte Studenten gilt, wodurch die FernUni doch nicht genauso "funktioniert" wie eine Präsenzuni, obwohl sie sich immer damit brüstet (mit anderen Worten und natürlich in freundlich).

Ich bin schon mal tierisch gespannt, wann das PA antwortet und was darin steht.
Es war bei mir tatsächlich dieselbe Dame, die mir im SS 15 zugesichert hat, dass BGB II/2 angerechnet wird, und mir vor ein paar Tagen geschrieben hat, dass das so nicht funktioniert...

Ich habe auch mal nachgefragt, was ich denn nun machen soll, da mir nach dem neuen Curriculum 5 ECTS fehlen werden (wenn ich BGB II/2 schreiben muss) und ich nach dem alten Curriculum 15 ECTS zu viel hätte, wenn ich EWiWi bestehe...

Hach was ist das für ein Murks! Warum die sich nicht an alle - selbstgeschriebenen - Gesetze halten können! Es könnte so einfach sein... :whistling:
 
Ja, es könnte so einfach sein - aber dann wäre es nicht die FernUni... ;-)

Warte jetzt mal ab, was da zurück kommen wird, halte es aber terminlich im Auge und erinnere ab und an dara, sollte die Zeit zu lange vergehen.
 
Hallo,

vielleicht nutzt das PA die Gelegenheit und legt die Mail am kommenden Dienstag dem dann tagenden Prüfungsausschuss vor. Ist ja auch schließlich seine Baustelle.

Etwas fassungslos macht mich, dass ausgerechnet eine juristische Fakultät eine solch amateurhafte Handhabung vornimmt. Bislang hab ich immer gedacht, es wären alles exzellente Juristen, die stark ausgeprägte Schwächen in Organisation und Lehre haben. Diese letzte gute Meinung kommt jetzt auch noch ins Wanken. :ohyeah:
 
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Hallo Zusammen,
ich habe per Post einen Notenbescheid für ArbVR und BGB II/2 mit jeweils 10 ECTS erhalten. EWiWi wurde mir angerechnet und BGB II/1 habe ich ebenfalls mit 10 ECTS abgeschlossen. Seit gestern stehen in meiner Notenübersicht nun nur noch 5 ECTS für ArbVR. Ich käme also am Ende auf 215 ECTS. Mich ärgert an der Sache eigentlich, dass sich ersichtlich nichts am Stoffumfang geändert hat und ich folglich für eine gleichwertige Arbeitsleistung weniger Punkte erhalten soll. Von allen anderen Aspekten, wie z. B. der mangelnden Planbarkeit des Studiums will ich gar nicht erst anfangen. Macht es wirklich Sinn, gegen die Änderung anzugehen? Dann schreibe ich auch ans PA und beschwere mich...
 
Es macht immer Sinn, auf Unstimmigkeiten aufmerksam zu machen, denn letztlich muss man auch klar stellen, das die Studierenden nicht nur Lämmer sind, die man bedenkenlos zur Schlachtbank führen kann - zugegeben, ein sehr krasser Vergleich, aber wir müssen auf unsere Rechte schon bestehen, immerhin studieren wir hier Juristerei und bekämpfen dann nicht das uns selbst angediehene Unrecht, ein Widerspruch in sich, oder?
 
Ich habe heute eine Antwort auf meine Email erhalten.
Kurz und knapp: PA sagt, dass im SS und im WS für ArbR nur 10 ECTS vergeben werden, nur die, die das Modul bereits vor dem SS bearbeitet hatten, haben 10 ECTS erhalten. Außerdem habe ich eine falschauskunft im SS erhalten bzgl der Anrechnung BGB II/2, dies würde nur angerechnet werden, wenn man BGB II/1 vorher schon erfolgreich bearbeitet hätte. Witzig, denn BGB II/1 gab es vorher einfach nicht. Wie sollte ich das dann bestehen?
Des Weiteren könnte ich ja entweder EWiWi ausgleichen oder ArbVR einfach nochmal schreiben, um die 10 ECTS zu erhalten.
Klar, man hat ja als Student sonst nichts zu tun, als bestandene Module zu wiederholen :-) einfach aus Spaß an der Freud...
Aber es wurde weder auf meinen Hinweis mit der PO eingegangen noch drauf, dass man keine amtlichen Mitteilungen aus 2014-2015 findet.

Ich werde morgen nochmal dort anrufen...

LG mökki
 
Nicht anrufen, schreiben und nachfassen.
Frag doch ganz konkret nach, worauf sich denn diese Aussage berufen läßt, welche PO dies hergibt, da Du die für Dich einsehbaren gefunden hättest, da aber nix von 5 ECTS-Modulen drin stehen würde, und man wäre doch sicher so lieb, und stellt einem die nicht auffindbare PO dann kurzfristig zur Verfügung... ;-)
 
Die haben doch echt einen Nagel im Helm...ich werde nachher dann auch mal eine Mail schreiben.
 
@Mökki - mit BGB II/1 meinen die bestimmt das alte BGB II. So konnte ich das nämlich machen. Habe EWiWi schon geschrieben und bestanden und BGB II nach alter Ordnung bestanden. Somit bekomme ich BGB II/2 angerechnet. :)
 
@Leroda: habe gefragt ob ich aufs neue Curriculum wechseln kann und ob mir dann nickt was angerechnet wird. Daraufhin meinte die Dame beim PA, dass mir BGB II/2 angerechnet werden kann. :)
 
@Julia1001 hast du dir BGB II/2 schon anrechenen lassen? Falls ja, reicht dann eine einfach E-Mail ans PA oder muss man diesen "Antrag auf Anerkennung von bla bla bla" stellen.
 
Ich habe beim PA angerufen. Und heute kam der Anrechnungsbescheid. Seit Freitag oder Montag steht es auch im POS. :)
 
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