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Ich greife einfach mal das auf, was im Mentoriat auch angemerkt wurde. Auf S. 212 steht im Hinweiskasten, dass dies kein Prüfungsstoff im LLB ist. Wir kennen die Klausur noch nicht, aber würde mich dann schon wundern.........Ich würde auch mal an Streithelfer etc denke. Heißes Thema ...
Hammer....und auf welche Aussage kann man sich da nun verlassen?Bei uns wurde im Mentoriat gesagt, es sei ein "ganz heißes Thema" ...aber wenn das ausgeschlossen wurde, dann ist das ja gut :)
Meine Lösung gestern sah wie folgt aus:
1.
- Einspruch durchgeprüft
Da fristgerecht eingelegt
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage (lt. Sachverhalt ja deshalb hab ich das hier in zwei Sätzen kurz behandelt)
- Verjährung (nicht eingetreten)
Ergebnis: Gericht wird M zur Zahlung verurteilen
2.
Einspruch wäre verfristet,
wegen Notfrist kein anderes Ergebnis wenn V der "Fristverlängerung" zustimmt.
3.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wäre möglich.
Dem wird stattgegeben werden weil das Nochtverschulden vermutet wird weil die Belehrung beim VU nicht dabei war.
Lg
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