- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Oha da hab ich eine Änderung nicht mitbekommen. Aber ja stimmt, im EjP gibt’s ja später auch Besonderheiten. Ich nehm alles zurück"Zu den Modulabschlussprüfungen des dritten oder eines höheren Semesters kann nur zugelassen werden, wer insgesamt mindestens drei Modulabschlussprüfungen aus dem ersten und/oder zweiten Semester erfolgreich absolviert hat(siehe Anlage Module des Bachelor-Studienganges."
§ 13 Abs. 2 PO ReWi