- Doktortitel
- Dr. rer. nat.
- Hochschulabschluss
- Diplom-Biologin
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 130 von 180
Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid und kann mir weiterhelfen. Ich überlege gerade hin und her ob ich noch ein, zwei Module für das nächste Semester nachbelegen möchte. Jetzt lassen mich die Infos in den Modulhandbüchern und dem Prüfungsinformationsheftchen vermuten, dass folgende Module wechselseitig anerkannt werden könnten.
Wahlpflichtmodul 55215 - „Verwaltungsrecht Besonderer Teil” und Ergänzungsmodul EJP 55503 - „EM Öffentliches Recht“
sowie
Wahlpflichtmodul 55205 - „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ und Ergänzungsmodul EJP 55504 - „EM Strafrecht Allgemeiner Teil“
Weiß jemand von euch, ob man in den Fällen das EM anerkannt bekommen kann, wenn man das LLB Wahlpflichtmodul absolviert hat?
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich EJP weiter verfolgen will, wenn ich mir aber mit einem geschickt gewählten Wahlpflichtfach im Bachelor die Arbeit für die Zwischenprüfung abnehmen könnte, wäre das natürlich nice.
Das Ergänzungsmodul möchte ich nicht im kommenden Semester belegen, auch wenn ich weiß, dass diese sich als Wahlpflichtfach anerkennen lassen. Aber ich schreibe erst dieses Mal Verwaltungsrecht und Sachenrecht mit und hab daher noch nicht sicher die Zulassung für die Ergänzungsmodule.
Edit: Okidoki ich glaube bei den Strafrechtmodulen hab ich mich ziemlich vertan beim Vergleich der Modulinhalte, den Teil der Frage ziehe ich zurück.
Wahlpflichtmodul 55215 - „Verwaltungsrecht Besonderer Teil” und Ergänzungsmodul EJP 55503 - „EM Öffentliches Recht“
sowie
Wahlpflichtmodul 55205 - „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ und Ergänzungsmodul EJP 55504 - „EM Strafrecht Allgemeiner Teil“
Weiß jemand von euch, ob man in den Fällen das EM anerkannt bekommen kann, wenn man das LLB Wahlpflichtmodul absolviert hat?
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich EJP weiter verfolgen will, wenn ich mir aber mit einem geschickt gewählten Wahlpflichtfach im Bachelor die Arbeit für die Zwischenprüfung abnehmen könnte, wäre das natürlich nice.
Das Ergänzungsmodul möchte ich nicht im kommenden Semester belegen, auch wenn ich weiß, dass diese sich als Wahlpflichtfach anerkennen lassen. Aber ich schreibe erst dieses Mal Verwaltungsrecht und Sachenrecht mit und hab daher noch nicht sicher die Zulassung für die Ergänzungsmodule.
Edit: Okidoki ich glaube bei den Strafrechtmodulen hab ich mich ziemlich vertan beim Vergleich der Modulinhalte, den Teil der Frage ziehe ich zurück.
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