Sonstiges Fachschaftsangebot: Klausurtraining BGB IV

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Bin gerade darauf gestoßen: http://rewi.fernstudis.de/content/klausurtraining-vier-klausuren-bgb-iv - 4 Klausuren zu allen Teilbereichen, die von einer Mitarbeiterin am Lehrstuhl Kubis korrigiert werden. Irgendwie etwas schade, dass das Angebot nicht von der Fernuni selbst kommt (insbesondere mit Blick auf die Durchfallquoten), aber wenn man sich überlegt, wie lange es braucht, so eine Klausur zu korrigieren, sind die 15 Euro pro Klausur wohl fair.

Ich überlege, das in Anspruch zu nehmen - was denkt Ihr dazu?
 
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Danke für den Hinweis! BGB IV ist zwar für mich noch kein Thema, aber ich habe gesehen, dass es Klausurenkurse auch für die anderen Module gibt. Allerdings wären es wieder Zusatzkosten :-(, also überlege ich da noch.
Ebenso interessant sind die Seminarankündigungen, aber hier kommt zum Geld noch die Fahrerei dazu. Nochmal:-(.
 
Zumindest bei mir hinterlässt es ein, um es vorsichtig auszudrücken, "G'schmäckle", wenn jetzt schon die Mitarbeiter der Lehrstühle die hohen Durchfallquoten nutzen müssen, um sich mit privaten Korrekturen von Übungen ihr kärgliches Gehalt aufzubessern ... :O_o:
 
Ich war mal bei einem Fachschaftsseminar in Hagen und habe den Lehrstuhlmitarbeiter dort auch gefragt, wieso er eigentlich ein für die Studis kostenpflichtiges FS-Seminar anbietet, aber nicht z.B. beim Hagener Regionalzentrum. Seine Antwort: Weil mich die FS eben gefragt hat, das RZ noch nie.

Ich weiß nicht, ob man hier tatsächlich den LS-Mitarbeitern einen Vorwurf machen kann. Würden die Lehrstühle selbst auf die Idee kommen, solche Übungsklausuren anzubieten, müssten die Mitarbeiter sie auch korrigieren. Nur wird dafür vermutlich kein Geld/Personal da sein (oder die fehlende Einsicht, dass es nötig ist). Die FS sieht den Bedarf, sucht fähige Dozenten und fragt da (naheliegenderweise) eben zunächst LS-Mitarbeiter.

Und zu guter Letzt würde es mich nicht wundern, wenn das 60-Euro-FS-Angebot mehr genutzt würde als kostenlose freiwillige Angebote der Fernuni.
 
Hi weekend,

Ich finde es gut, dass es das gibt und werde es auch in Anspruch nehmen. Übrigens auch die Mentoriate in Hagen. BGB IV gibts ja auch nicht mehr so viel Alternativen.
 
Das BGBIV-Mentoriat der Fachschaft fällt mit einem anderen für mich wichtigen Mentoriat zusammen - und kurz vor den Klausuren finde ich auch nicht so günstig, leider.
 
Tja, was soll die Fachschaft denn machen? Es fehlen die Angebote, also will die FS die Lücke füllen. Und irgendwer muss es eben bezahlen. Ich finde es ja schon toll, dass sie überhaupt solche Dinge organisieren. Und dass die LS-Mitarbeiter nun nicht aus Spaß an der Freude Übungsklausuren korrigieren kann ich auch verstehen.

Das Übel bleibt in dem Fall die Fernuni mit ihren Lehrstühlen, die offensichtlich keinen Handlungsbedarf trotz derartiger Durchfallquoten sehen. Wobei sich das von Seiten der Fernuni vermutlich wieder anders darstellt - bestehende Angebote werden nicht genutzt, die Sprechstunde nutzt eh keiner usw. Und dann kommt natürlich noch das elendige Thema der gesamten Finanzierung der FernUni dazu, bei der sich allzu viele Bundesländer einfach schön sauber raushalten.

Ich denke es ist falsch, den LS-Mitarbeitern da den schwarzen Peter zuzuschieben. Davon ausgehend, dass Klausurerstellung, Musterlösung und die individuelle Klausurkorrektur inkl. einem Bewertungsschreiben pro Studi mal mind. 30 Minuten kosten, wären wir bei einem Stundensatz von 30 Euro brutto. Da kann man nun nicht sagen, dass sie sich auf Kosten der Studis großartig bereichern, das ist nicht viel mehr als ein Obolus.
 
Zur Qualität der von Frau Rechtsanwältin Jansen gehaltenen mentoriellen Betreuung in Hagen kann ich mangels eigener Erfahrungen nichts sagen - ich frage mich aber auch, was aus den zigtausend Euros wird, die die Studenten seit zwei Semestern für die "Betreuung" an die Fernuni in Form von 50€ pro Semester bezahlen müssen.

Einen Mehrwert in Form von besserer Betreuung für dieses Geld habe ich bislang noch nicht gesehen - vielleicht sollte die Fernuni Hagen aus diesem Topf etwas mehr Geld für eine tatsächlich bessere Betreuung der Studierenden durch die Mentoren locker machen, dann bräuchte es auch keine honorarpflichtige Korrektur von Übungsaufgaben.

Im Übrigen müsste sich jeder Lehrstuhl bei einer Durchfallquote von 77% selbst fragen, ob seine Skripten und seine Betreuung die Studierenden tatsächlich angemessen auf die Klausur vorbereiten!
 
Offensichtlich scheint dieses neue Geschäftsmodell nicht nur für BGB IV, sondern rundum für alle möglichen Modelle einträgliche Einnahmen zu versprechen, vom Zivilrecht übers Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zu IPR, und das alles aus einer Hand, stets von ein- und derselben hochqualifizierten Fachfrau: http://rewi.fernstudis.de/ :bugeye:
 
..... ich finde einige Kommentierungssätze sind hier z.T. ziemlich unterschwellig lästerhaft geraten. Ich weiss nicht, wie Frau RA Jansen und Herr Kirchhoff das auffassen werden!

Fakt ist doch, dass es sehr hohe Durchfallquoten nachweislich gibt, die sehr häufig aus dem schlechten Können des Klausurschreibens der Studierenden resultieren sollen. Auch an Präsenzunis wird deshalb das Klausur- resp. spezifische Gutachtenschreiben bezüglich des 1. Staatsexamens in den höheren Semestern zusätzlich angeboten und geübt; meistens auch noch samstags! Einige der Präsenzunis gehen sogar für richtig satte Kohle zusätzlich noch zum Repetitor.

Letztlich zu kritisieren ist also m.E. nicht, wer dieses Klausurschreiben anbietet, sondern warum unsere Studienzentren und Lehrstühle der Fernuni das nicht anbieten wollen resp. können.

Dass die Fachschaft m.E. überwiegend wohl zielführendere "Klausurvorbereitungsseminare" anbietet als die Studienzentren im Auftrag der Lehrstühle, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben und wohl auch unbestritten sein. Pikanterweise sind dafür überwiegend aktuelle oder ehemalige Lehrstuhlmitarbeiter als Mentoren durch die Fachschaft verpflichtet worden, die primär eine Stoffwiederholung mit stichwortartigem Klausurbezug anbieten; also keine Generalprobe "Klausursituation" eingeübt werden kann!
In den Studienzentren sind die Mentoren meist Externe, also Rechtsanwälte etc., die meist ihr Studium an anderen Präsenzunis absolviert haben und selten "hagen-affin" sind. Auch unter diesen FUH-Mentoren gibt es die Spezies "qualifizierte Alleskönner resp. Allesmacher" (siehe Mentorenveranstaltungen der einzelnen Studienzentren); wobei ich zumindest einen kenne, der es auch wirklich kann! Werden diese Personen jetzt hier auch "durchdiskutiert und abqualifiziert"?

Also, wo ist das Problem:
- im plötzlichen Auftreten eines neuen Dienstleisters/Wettbewerbers zur Fachschaft?
- im privatwirtschaftlich-karitativen Angebot einer Anwaltskanzlei?
- im Angebotspreis von 15 Euro je individueller Klausurkorrektur?
- in der "unverschämten" Initiative eine klaffende Lücke der Fernuni zum Nutzen der Studierenden schliessen zu wollen?
- in der Überqualifikation Rechtsanwältin und Lehrstuhlmitarbeiterin zu sein?

Wir sollten als Studierende für jedes zusätzliche Angebot zum Schnäppchenpreis dankbar sein, wenn es schon unsere Fernuni nicht selber "gebacken" bekommt. Jeder kann ja selbst entscheiden, ob er sich eine individuelle Klausurkorrektur leisten will und dadurch möglicherweise in einen schnelleren oder sicheren Abschluss "investiert".

P.S.: Wie ich gerade sehe, erscheinen auf der Fachschaftsseite keine Angebote "Klausurschreiben bei Jansen & Jansen" mehr, sondern die Fachschaft will es jetzt selber "richten"; zumindest steht es jetzt dort erst einmal so!- Aber würdest Du der Fachschaft und ihren vielen Helferlein Deine Klausur mit Namen zur qualifizierten Korrektur anvertrauen?
 
.... ein paar "Müsterli":

Zumindest bei mir hinterlässt es ein, um es vorsichtig auszudrücken, "G'schmäckle", wenn jetzt schon die Mitarbeiter der Lehrstühle die hohen Durchfallquoten nutzen müssen, um sich mit privaten Korrekturen von Übungen ihr kärgliches Gehalt aufzubessern ... :O_o:
Offensichtlich scheint dieses neue Geschäftsmodell nicht nur für BGB IV, sondern rundum für alle möglichen Modelle einträgliche Einnahmen zu versprechen, vom Zivilrecht übers Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zu IPR, und das alles aus einer Hand, stets von ein- und derselben hochqualifizierten Fachfrau: http://rewi.fernstudis.de/ :bugeye:
 
Also ich möchte auch mal meine Senf dazu beitragen.
Ich wohne in Berlin und habe bis jetzt 2x das Fachschaftsseminar bei Frau Jansen genutzt.
Zu Frau Jansen:
SIe ist Doktorrandin beim Prof. Kubis. Demzufolge kennt Sie die FU Hagen, die EA und Klausurfehler die Studenten machen und gibt schon den einen oder anderen Hinweis und Sie kennt natürlich auch welchen Schwerpunkt in den Klausuren gelegt wird( Sie kennt natürlich keine Inhalte aber weis bei dem einen oder anderen Modul was so gefragt wird).
Ich sage mal, wenn man ein Wochenende nutzt muss man mit folgenden Kosten rechnen:
Hinfahrt Auto 70€ ( je nach Tank)
Rückfahrt Auto 70€
Seminar früher 50€ jetzt 70€( dafür ist aber Frühstuck, Mittag vom Caterer, Getränke, Kaffe usw. dabei)
Hotel( Bildungsherberge 25€ die Nacht, ist aber oft voll, Hotels in der Nähe zwischen 35-80€ die Nacht)

Zum Inhalt:
Gerade weil Frau Jansen beim Prof Kubis angestellt ist, lohnt sich schon BGB 1-BGB 2- BGB 4.
(Vor allem BGB 4 lohnt sich schon, da sie am Lehrtstuhl arbeitet der sowohl Ea als auch Klausuren in Abwechslung mit Prof Sachsen- Gessaphe stellt und der Prof erstellt die Klasuren bestimmt nicht, das machen die wiss. Mitarbeiter)
In den Seminaren werden Fälle gemacht und Stoff wiederholt und eingeübt.
Natürlich gibt es immer ein ganz großes Problem und das sind wir FUH Studenten.
Wenn 10 Leute daran Teilnehmen haben 9 vom Modul was besprochen wird null Plan( ich gehöre meistens auch dazu).
Also wer glaubt er wird die Klausur nur deshalb bestehen weil er zum Semiar rennt sollte das ganze nohcmal überdenken.
Alles in allem wenn man sich vorher mit dem Modul beschäftgit und mit ausreichenden Klausurwissen in das Seminar geht, für den ist das schon eine große Hilfe.
Zumal das Sie auch Klausuren korrigieren muss, gibt Sie schon Hinweise was man wo und wie schreiben sollte

Natürlich kostet das sowohl Zeit als auch Geld aber es ist leider die einzige Möglichkeit um genau rauszukriegen was die Fakultät will.
Denn in den Mentoren lehren Leute die zwar vom Fach eine Ahung haben aber von dem was die FUH will kein Plan haben.
In den Seminaren hat man zumindest die Chance sich ein wenig zielgerichteter vorbereiten zu können.

Und das dass ganze ein netter nebenverdienst für die Seminarleiter ist, ist aus meiner sicht ok.
Warum sollten die das auch Gratis machen?
Wem das alles stört, kann ja gerne an eine Private Hochschule gehen( HFH Euro Fh etc..) und pro Monat 400-500€ Zahlen.
Da sind dann Seminare und ein bestehen der Klausuren mit drinne im Preis.
 
Natürlich gibt es immer ein ganz großes Problem und das sind wir FUH Studenten.
Wenn 10 Leute daran Teilnehmen haben 9 vom Modul was besprochen wird null Plan( ich gehöre meistens auch dazu).
Also wer glaubt er wird die Klausur nur deshalb bestehen weil er zum Semiar rennt sollte das ganze nohcmal überdenken.
Zu Frau Jansen:
SIe ist Doktorrandin beim Prof. Kubis. Demzufolge kennt Sie die FU Hagen,
Denn in den Mentoren lehren Leute die zwar vom Fach eine Ahung haben aber von dem was die FUH will kein Plan haben.
In den Seminaren hat man zumindest die Chance sich ein wenig zielgerichteter vorbereiten zu können.

... hier kann ich nur zustimmen, wenn es auch nicht ausnahmslos für alle Mentoren der Studienzentren und Studierenden gilt.
Aber vielleicht hätte hier die FUH die Pflicht alle ihre Mentoren ausnahmslos in das FUH-Konzept einzubinden und ständig zu informieren. Dann würde es sicher auch eine "realistischere und treffsichere" Stoffgewichtung und Schwerpunktbildung in den Mentoriaten geben.
Solange es so etwas nicht zu geben scheint, sind wohl die Besuche von Hagen-Fachschaftsseminaren etc., die durch (ehemalige und noch dem Lehrstuhl verbundene) FUH-Lehrstuhlmitarbeiter abgehalten werden, die risikolosere Taktik, den wichtigsten Stoff im Sinne der FUH ausgebreitet zu bekommen und erfassen zu können, der ja nach wie vor einzig und allein klausur-, hausarbeits- und seminarrelevant bleibt. Es sei denn, man wühlt sich lieber "alleine zu Hause" durch aktuelle und veröffentlichte Lehrstuhlklausuren und Hausarbeiten.
Aber jeder ist selbst seines Glückes Schmied, wie man sagt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch wenn ein Besuch der Mentoriate nicht zwangsweise zum Bestehen der Klausur führt, wäre es gerade bei BGB IV einmal interessant zu erfahren, wie sich die Besteher vorbereitet haben.

Ich schätze das Angebot des AStAs sehr, aber finde es in BGB IV schon etwas befremdlich, dass diejenigen, die u.a. maßgeblichen Einfluss auf die Durchfallquoten haben, solche Vorbereitungen anbieten. Zudem erschließt sich mir nicht ganz, warum ausgerechnet bei einem " Fortgeschrittenen-Modul" so viele Leute nicht bestehen.

Ich möchte wahrhaftig kein Noten-Dumping wie an manchen anderen Lehranstalten aber derart hohe Durchfallquoten können auch nicht alleine der Dummheit oder mangelnden Vorbereitung der Klausurteilnehmer geschuldet sein. Wenn ich bedenke, dass u.U. auch Zweit-oder Drittschreiber dabei sind, wäre die Bestehensquote bei Erstschreibern noch geringer...
 
Naja ich sage mal da sind auch wieder teilweise wir FUH Studenten. In BGB 4 muss man BGB 1-3 eigentlich gut kennen. Die Zulässigkeit ist in der Regel kein Problem aber in der begründetheit prüft man die anspruchsgrundlage. Und ich glaube daran scheitern viele. Denn da kann alles kommen. Was aus BGB 1 bgb 2 bgb 3. deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Mietvertrag, Darlehensvertrag etc etc etc. ich bin selber einer der zielgerichtet auf Klausuren lernt, das heißt aber auch das ich bei weitem nicht alles übe oder lerne was man eigentlich können müsste. Das ist halt leider teilweise so. Mir und bestimmt sehen das viele auch so fehlt einfach die Zeit um das ganze wissen eines Jura Studiums wie wir es hier absolvieren zu erlernen. Deshalb wird es mir jetzt in BGB 4 fehlen. Mit ein bisschen Glück kommt eine Aufgabe die man schaffen kann. Aber wenn halt nach Grundlagen gefragt wird die 70% nicht drauf haben Fallen eben so viele durch. Bestes Beispiel: in Arbeitsrecht kam in einer Klausur eine AGB Prüfung dran. Schon sind mehr als 50% durchgefallen weil das kaum einer Macht in BGB 1, auch wegen der stoffeingrenzung
 
Ich denke, bei BGB IV kommt noch etwas anderes dazu: Es ist häufig die erste Klausur der Ex-Staatsexamens-Studis, die dort durchgefallen sind. Die schreiben sich dann für den BoL in Hagen ein, bekommen sehr vieles anerkannt, für BGB IV auch die EA/HA, so dass das die erste Leistung ist, die sie an der Fernuni erbringen.

Sicher sind nicht alle Ex-StExis so, aber ich habe durchaus einige erlebt, die sich über den BoL lustig machen, ist ja Kinderkacke, 2h-Klausuren, die müssen 5h schreiben - und dann sitzen sie in ihrer ersten Klausur an der FernUni, merken, wie wenig Zeit 2h eigentlich sind und dass unsere Klausuren durchaus auch knackig sind. Und durchgefallen.

40-50 Prozent Durchfallquote ist ja Standard, und so kommen dann eben die 70 Prozent zustande. Die Probleme liegen ja gerade nicht im materiellrechtlichen Teil, das ist dann ja ne Standard-Prüfung. Klar muss man die auch erstmal runterschreiben, aber wer den Rest drauf hat bekommt auch das hin.

Das ist jedenfalls meine Theorie zur hohen BGBIV-Durchfallquote.
 
ja, eine interessante These, die Weekend hier vertritt.

Ich habe zufällig mit ein paar "Staatsexamlern" der FUH sprechen können, die es genau anders herum sahen.
Sie glaubten, weil sie die ZPO-Vorlesung und meist grosse BGB-Scheine sowie diverse samstägliche "BGB-Klausuren als Examensvorbereitung" hinter sich gebracht haben, dann ungewollt "unser" Niveau derart anheben würden, dass die FUHler mit "zwangsläufig" nur punktuellen BGB-Kenntnissen das Nachsehen hätten und zu Wiederholern würden, zumal es angeblich auch nicht gerade wenige "Staatsexamler" an der FUH in den letzten drei Semestern geben soll.

Jedenfalls sahen die, die Höhe der Durchfallquote primär durch die FUHler verursacht.

Eine entsprechend aufgeschlüsselte Statistik wäre hier sicherlich für den Lehrstuhl, die Betreuer und die Studierenden interessant.
 
Das klingt ja sehr spannend, wobei sich mir nicht ganz erschließt, wie die "Exis" das Niveau anheben?
Schlüssiger wäre mir dann eine niedrigere Durchfallquote, als in den übrigen Klausuren. Aber vielleicht kann mir jemand die Theorie näher erläutern?
 
Hallo Anja27,

das wurde mir so erklärt, was mir auch überlegenswert und zudem schlüssig erscheint:

1. Vielleicht gibt es die "Staatsexamler" in grösserer Anzahl als wir uns vorstellen können oder wollen. Die bekannten, vom ersten Semester hier startenden FUHler halten sich in höheren Semestern bekannterweise nur noch in überschaubarer Anzahl im Studiengang LL.B. auf.

2. Der überwiegende Teil der "Staatsexamler" könnte - auch nach der obigen These von Weekend - die ganzen absolvierten Modulabschlussprüfungen für eine "leichte" und letztlich unterschätzte Übung nach ihren mindestens 9 und mehr Semestern Präsenzuni und Prüfungserfahrungen gehalten haben. Damit könnte auch hier das Gros der "Staatsexamler" durchgefallen sein und somit als potenzielle Wiederholer gelten.

3. Man sollte aber dabei auch berücksichtigen, dass es einige sehr gute "Cracks" unter den "Staatsexamler" gibt und geben wird - wovon ich auch zwei sehr nette kenne -, die aufgrund der "persönlichen Erfahrungen" jetzt aber erst recht mindestens ein juristisches Examen bestehen wollen (LL.B. resp. LL.M.) und zu Höchstleistungen auflaufen wollen, zumal sie den bekannten Stoff nochmals wiederholend bearbeiten "können" und zudem auch noch den Stoff durch die FUH-Skripte eingegrenzt "mundgerecht" serviert bekommen. Zudem stehen ihnen auch, wie uns, die Fachschaftsseminare offen.- Man muss nicht "schlecht" sein, um durch ein Examen zu fallen!!!

4. Somit heben die guten "Staatsexamler" unbewusst resp. ungewollt das Modul-Niveau für die Lehrstuhl-Korrektoren (EA, HA und Klausur) und letztlich für alle Nachfolgenden an, wobei sie quantitativ selbstverständlich bspw. unter diesen erwähnten 30 % bleiben. Und zudem gibt es auch einige gute FUH-Studierende, die bestehen.

5. Die anderen 70 % sind möglicherweise die schlechteren Studierenden von uns sowie die von Weekend beschriebene "Staatsexamler", die die Sache auf die leichte Schulter nehmen.

Ich hoffe, ich habe Dir verdeutlichen können, dass sich die "Durchfallquote" nicht zwangsläufig durch die "Staatsexamler" verringern muss und trotzdem das "Niveau" durch die "Staatsexamler" angehoben worden sein kann.
 
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