Sonstiges Fachschaftsangebot: Klausurtraining BGB IV

Hmmm ... ist nicht auszuschließen, wobei die (drei) Staatsexamler, von denen ich weiß, wie BGB IV bei ihnen lief, im ersten Versuch durchgefallen sind. Pauschal lässt sich das also nicht sagen.

Dazu habe ich auch schon von einem Mentor gehört, dass die Zivilrechtskenntnisse der Ex-StExis schlechter sind als die der BoLer. Das hat dann ein Kommilitone bestätigt, der wohl 2x versucht hat, mit Ex-StExis eine Lerngruppe zu gründen und jeweils feststellen musste, dass die große Lücken im Zivilrecht haben. Die sind wohl eher im Strafrecht und Ö-Recht fit. Sind natürlich alles Momentaufnahmen und Einzelfälle, das ist mir klar, und eigene Erfahrungen mit den Zivilrechtskenntnissen von Ex-StExis hab ich nicht.

Man sollte aber dabei auch berücksichtigen, dass es einige sehr gute "Cracks" unter den "Staatsexamler" gibt
Mal ehrlich - die "Cracks" verirren sich nicht an die Fernuni - die schaffen nämlich ihr Staatsexamen und haben es überhaupt nicht nötig, einen BoL zu machen. Die, die hier landen, sind mindestens einmal, meist zweimal, durchs StEx durchgefallen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Wenn überhaupt schreiben die sich dann noch für den MoL ein.

Und ehrlich gesagt passt die Aussage von "Deinen" Staatsexamlern grad in das Bild, das viele Ex-StExis (nicht alle!) bei mir hinterlassen - nämlich ziemlich arrogant gegenüber dem BoL. Es wird immer welche geben, die das Ding rocken und sich dann denken: Ist ja einfach. Aber jeder hatte wohl schon Klausuren, die ihm reingelaufen sind, und andere, die ihm gar nicht gelegen haben.

Und noch etwas anderes: Wer es in Hagen (von den "echten" BoLern) bis zu BGB IV schafft, der dürfte wohl zu den oberen 10-20 Prozent gehören, die angefangen haben. Wer nach dem Staatsexamen zu den BoLern stößt, wohl zu den unteren 30-40 Prozent derer, die an einer Präsenzuni mit Jura angefangen haben, wenn ich die Durchfallquoten richtig im Kopf habe.

Angenommen, Intelligenz/Talent für Jura/was noch alles eine Rolle für den Studienerfolg spielt ist ungefähr gleich verteilt bei den jeweiligen Studienanfängern - dann müsste die Fernuni-Vorbereitung schon echt mies sein, wenn tatsächlich mehrheitlich die BoLer durchfallen und nicht die Ex-StExis.

Aber so lange keine entsprechenden Statistiken veröffentlicht werden, bekommen wir hier wohl keine Antwort. Ich jedenfalls möchte und werde meine Theorie glauben, weil sie mich nämlich entspannter in die Prüfung gehen lässt. Da bin ich opportunistisch. :-D
 
Ach, ich hab mal eine Mentorin gefragt, was sie eigentlich glaubt, warum in dem Modul so viele durchfallen. Sie meinte, in BGB IV ist im Gegensatz zu anderen Modulen das Risiko viel höher, völlig falsch abzubiegen. Dann prüft man das falsche und fällt durch, während man sonst dann eher mal einen Teilbereich übersieht oder ein Problem nicht erkennt und dann da eben mal 20 Punkte oder so weg sind. Aber das war auch nur eine Vermutung, sie hat da auch keinerlei Fakten oder Insider-Wissen vom Lehrstuhl.
 
Also meine diversen Erfahrungen aus gemeinsamen Mentoriaten mit StEx-Durchfallern im BoL wie auch StEX-Absolventen im Masterstudiengang, die natürlich nicht repräsentativ sind oder sein können, zeigen mir, daß wir BoLer uns durchaus auf Augenhöhe mit den StExlern befinden, wenn wir kurz vor dem Abschluß stehen.

Derzeit liegen die Zahlen der Absolventen im BoL stets unter 10% der Zahl derjenigen, die sich in den Studiengang immatrikulieren, wieviele davon Leistungen aus einem Präsenzstudium anerkannt bekommen, das weiß ich nicht und ich glaube auch nicht, daß die Uni das überhaupt statistisch erfasst oder erfassen will.

Meine wiederum nichtrepräsentative Beobachtung: Bei den StEx-Durchfallern ist die Bestehensrate nicht gravierend höher als die Bestehensrate der Studis ohne juristische Vorbildung, wenn überhaupt.

Und ich habe auch erlebt, wie StEx-Durchfaller auch im BoL krachend scheitern, zu meinem Leidwesen. Manche unterschätzen die Anforderungen. StEx-Durchfaller, die den BoL gut absolvieren, sind zumindest mir selten aufgefallen. Viele überdecken mit einer juristischen Dampfplauderei und dem ständigen Rückgriff auf lateinische Begriffe doch recht dünne tatsächliche Kenntnisse, wie man gerade in den Mentorien oft feststellen kann.

Long story, short cut - ich persönlich glaube nicht, daß die StEx-Durchfaller den Schnitt tatsächlich anheben. Belegen kann ich das nicht, das ist ein Rückschluß aus der kleinen Stichprobe meiner persönlichen Erfahrung, die durchaus, ich schrieb es schon, nicht repräsentativ zu sein braucht.
 
Hallo zusammen,

nicht dass ich missverstanden werde:

Das Problem für "BoLer" ist m.E. nicht, dass sie überwiegend im Verhältnis zu den "Staatsexamlern" an der "Durchfallquote" beteiligt sein könnten, sondern dass die besseren "Staatsexamler" stetig das "Modul-Niveau" unbewusst und ungewollt, z.T. gegen ihre eigenen Interessen (gute Note), erhöhen.

Zumindest könnte ein Aufgabensteller/Korrektor darauf schliessen, wenn immer 1/3 der EAs, HAen und Klausuren juristisch top gelöst werden; egal von wem, ob "BoLer" oder "Staatsexamler".
Wir sollten dabei auch bedenken, dass die Fluktuationsrate der "Staatsexamler" wesentlich grösser sein könnte als bei den "BoLern", die hier z.T. Sitzfleisch bis ins 20. Semester beweisen!
Für die "Staatsexamler" steht strategisch nach dem Misserfolg Präsenzuni folgendes mutmasslich auf dem Programm: "Jetzt sofort und schnell durchkommen oder nie wieder Jura!".

Und punktuelle Misserfolge haben vielfältige Gründe; nicht nur juristisch wenig bis gar nicht begabt zu sein.
Die "Cracks", die ich sprechen konnte, sind Mütter, die durch das erste Staatsexamen gefallen sind und nun das Fernstudium an der FUH wählten, weil sie in der deutschen Pampa mit ihren Familien wohnen sowie neben Familie unbedingt das "Reststudium" schnell beenden möchten, was durch die spezifische Einteilung des Fernstudiums an der FUH sich am besten für sie realisieren lässt.

Weekend, kennst Du durchgefallene "Staatsexamler", die bei der FUH gleich mit dem LL.M. beginnen konnten? Kennst Du Studierende des Grund- oder Hauptstudiums Jura an Präsenzunis, die jetzt an FUH ohne Staatsexamenversuch an der FUH studieren?- Ich nicht!

Zurück zur These: Wenn die Mehrheit der "Staatsexamler" zumindest bei der FUH an der Erstklausur "scheitern" sollten, spricht es doch erst recht für meine These, dass der "Pool der Schreiber/Wiederholer" (derzeit 70 %) stetig wächst; egal wer es auch letztlich sein mag: "BoLer" oder "Staatsexamler".- Und im Zweifel hebt das auch noch das "Niveau" des guten, gemischten Drittels.

Meine Erfahrungen sind etwas anders in den Mentoriaten: Die "Staatsexamler" sind "besser im Stoff", zudem akribisch vorbereitet und haben zwangsläufig mehr "Biss" im aktuellen Semester den Leistungsnachweis bestehen zu wollen. Bei den "BoLern" in den höheren Semestern bin ich mir da nicht immer ganz so sicher: Es muss ja nicht; im Zweifel hänge ich ein oder mehrere Semester dran, denn ich habe ja auch noch einen Beruf zu bewältigen ("Selbstentschuldigung").

Mich würde das Verhältnis "BoLer" und "Staatsexamler" schon interessieren. Wie viele Studis nahmen im letzten/diesem Semester z.B. an BGB IV oder IPR teil? Mein Tipp: Maximal 30 % "BoLer", die ab dem ersten Semester dabei waren.

Aber wie schon gesagt: Es ist "Spekulatiuszeit".

P.S.: Wir sollten uns nicht blenden lassen: Die hier in diesem Netzwerk Aktiven sind überwiegend "BoLer der ersten Stunde" und stellen eine verschwindend geringe Anzahl der gesamten Studis dar und zwar im Vergleich zu den Anmeldungen der juristischen Modulabschlussprüfungen der FUH.
.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aus sicherer Quelle weiß ich, dass zumindest bei BGB III der Teil Inso u.a. deswegen „angehängt“ wurde, damit die Ex-Staatsexamens-Kommilitonen sich den Schein nicht mal eben so anrechnen lassen können. Und ich persönlich kenne drei, die bei BGB III mindestens einmal gescheitert sind. Ob die Fernuni das Niveau gerade aus diesem Grund so angehoben hat – oder vielleicht war es ja schon immer so ? – kann ich nicht sagen. Mein Eindruck ist aber der, dass die Studenten, die noch nie was mit Jura vorher zu tun hatten es viel schwerer haben, als die Kommilitonen, die bereits an der Präsenzuni studiert haben und ggf. eine oder zwei Vorbereitungen für das Staatsexamen hinter sich haben. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ex-Staatsexamens-Studenten „nur“ an der Inso-Zusatzfrage scheitern, die in der Regel ja nur ca. 20 Punkte ausmacht.


Andererseits kenne ich drei Studenten, die von Hagen an die Präsenz gewechselt sind und mir übereinstimmend berichtet haben, dass das Niveau an der Fernuni keineswegs von dem an der Präsenzuni - nach unten oder oben – abweicht. Sichelich mag das auch von Uni zu Uni verschieden sein, jedoch habe ich mir mal einige Klausuren zeigen lassen und muss mich deren Meinung anschließen.


Möglicherweise ist das aber auch schon eine richtungsweisende Niveauerhöhung wenn irgendwann mal das Staatsexamen an der Fernuni kommt. Dafür ist es aber erforderlich, dass schon frühzeitig die Studenten an ein Niveau herangeführt werden, welches dann im 1. Staatsexamen abgefragt wird. Einen ersten Eindruck dass die Fernuni in diese Richtung denkt ist die Splittung von BGB-II in verschiedene Einzelmodule, wie an der Präsenzuni. Dem widerspricht nicht, dass es manche Lehrstühle oder Abschlussklausuren bei bestimmten Modulen sich scheinbar einen Wettlauf um die höchste Durchfallquote liefern. Hier wäre eher darüber nachzudenken, ob in der Qualität in der Lehre seitens der Fernuni nachgebessert werden sollte. Beispielsweise finde ich es schon merkwürdig, dass gerade die FERN-Uni sich außerstande sieht manche Klausurbesprechung aufzuzeichnen, sondern lediglich einen festen Termin vorgibt, an die Klausur live besprochen wird. Wer kann hat eben zufälligerweise Glück gehabt. Die anderen gehen eben leer aus.
 
Den Vorbereitungskurs des Asta (BGB IV) fand ich sehr hilfreich. Auch wenn das hier vorausgesetzte Niveau zum Teil sehr hoch ist und die Klausuren m.E. auch zum Teil im Schwierigkeitsgrad extrem voneinander abweichen(LS Kubis/LS Gesapphe). Der LS Kubis stellt häufig Klausuren, die bei ungenügender Vorbereitung gar nicht zu schaffen sind und bei guter Vorbereitung nur dann, wenn man das ganze Schuldrecht und Sachenrecht wirklich gut drauf hat. Viele scheitern in diesen Klausuren nicht an der ZPO, sondern am materiell-rechtlichen Teil der Klausur.

Währen man sich bei anderen Klausuren mehr oder weniger darauf verlasen kann, dass nur der Stoff genau dieses Moduls abgefragt wird, kann man sich aber – zumindest bei LS Kubis – darauf verlassen, dass man die o.g. BGB-Teile sicher beherrschen sollte. Das ist aber mittlerweile bekannt und jeder der sich für die Klausur BGB IV anmeldet weiß in der Regel vorher, welcher LS die Klausur stellt und kann dies auch taktisch nutzen.


Das die Mentorin bei den Vorbereitungskursen keine unentgeltliche Caritas-Veranstaltung macht dürfte doch wohl jedem klar sein. Da stellt sich doch eher die Frage, ob der Asta oder die Fachschaft hier nicht mal die Gelder in dieser Richtung vermehrt einsetzen können. Von einem Fachschaftsmitglied weiss ich, dass vor – ich mein 2 Jahren – die „Beiträge“ für Vorbereitungsveranstaltungen in der BHS mal eben nahezu verdoppelt wurden. Auch auf Nachfrage konnte man mir keinen Grund für die Höhe der Anhebung angeben „nö, die Kosten haben wir einfach so festgelegt“. Ohne Worte..


Im Übrigen habe ich noch in keinem Studienzentrum Mentorielle Veranstaltungen für die Wahlfächer gefunden.....
(unabhängig von der Frage, ob diese dann angenommen werden oder hinsichtlich der Qualität der Mentoren)
 
Vielen Dank für die Erläuterungen bzw. Hypothesen zu den hohen Durchfallquoten, wobei ich mich der Meinung nicht anschließen kann, dass eine hohe Qualität in den EAs automatisch eine "strengere" Klausur bedeutet. Ich glaube so flexibel sind die Lehrstühle nicht. Zudem kann man von einer guten oder sehr guten EA nicht auf das Klausurergebnis schließen.

Ich wollte auch nicht wieder eine Diskussion über Staatsexis und Hagener BoLer entfachen. Es gibt verschiedene Gründe warum jemand das Examen nicht geschafft hat, und sicherlich waren nicht alle zu blöd.
Allerdings gibt es sicherlich auch einige, die den Anspruch des BoL etwas unterschätzen.
Den BoL als Vorstufe zum Staatsexamen zu sehen, halte ich ohnehin für falsch, da die Zielrichtungen zwei völlig unterschiedliche sind.

Was ich bedauere, ist die Tatsache, dass die hohen Durchfallquoten nicht selbstkritisch von Seiten der FU hinterfragt werden und der AStA es richten soll. Die Angebote sollten ein Zusatzangebot darstellen, nicht mehr.
Gerade von einer FERNuni sollte man verlangen können, dass entsprechende Angebote zur Verfügung gestellt werden und man sich nicht über Präsenzunis mit podcasts versorgen muss.

Leider drängt sich mir immer mehr der Verdachte auf, dass es der FU nicht um Absolventen geht, sondern um eine hohe Zahl von zahlenden Studierenden, die irgendwann die Flinte ins Korn werfen.
Es ist gar nicht vorgesehen, dass viele zum Seminar kommen, denn das kostet Betreuung und damit Geld.

Wenn der Inhalt in BGB IV umfangreicher als in den anderen Modulen ist, muss man sich Gedanken machen, ob die Bewertung mit 10 ects Punkten angemessen ist. Es ist ohnehin seltsam, dass z.B. Einf. Wiwi in anderen Studiengängen an der FU, mit mehr ects Punkten als beim BoL angerechnet wird oder StrafR auf einmal nur noch 6 SWS hat (anstatt 8 SWS) , bei gleichem Kursinhalt. Das scheint, als ob da etwas passend gemacht wird. Aber das ist eine andere Geschichte...
 
Ja, da gibt es noch viel aufzuholen, zu korrigieren und letztlich Neues zu tun für die FUH-Studiengangsverantwortlichen, insbesondere wenn es noch zusätzlich den "kompatiblen" Studiengang "Staatsexamen" geben soll.
Für eine FERN-Uni liegt hier einiges didaktisch und medial-digital im Argen, alleine schon bezüglich der Aktualität der Kursunterlagen.
Und die Zuordnung der ECTS scheint auch nicht mehr dem aktuellen Semester-"workload" (EA, HA, Klausur, Seminararbeit) gerecht zu werden.

Und wenn zwei jeweils zuständige Lehrstühle desselben Modul-Abschlusses zu stark differierende Bewertungsmassstäbe zugrunde legen, fragt man sich schon, warum die Fakultät/das Prüfungsamt so etwas zulässt. Und was unternimmt die Fachschaft?

Ich sehe es auch so, dass die Fachschaftsseminare (Klausurvorbereitungen) optional und privat "on top" sind und nichts mit dem offiziellen FUH-Angebot und seinem LL.B.-Abschluss zu tun haben dürften.

Aber hoffen wir, das hinter den Kulissen doch noch etwas ausgefochten wird, was uns real wirklich nutzt und sofort umgesetzt werden kann.


Hallo @weekend
Mal ehrlich - die "Cracks" verirren sich nicht an die Fernuni - die schaffen nämlich ihr Staatsexamen und haben es überhaupt nicht nötig, einen BoL zu machen. Die, die hier landen, sind mindestens einmal, meist zweimal, durchs StEx durchgefallen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Wenn überhaupt schreiben die sich dann noch für den MoL ein.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die "Staatsexamler", die ja noch gar keinen akademischen (juristischen) Abschluss haben, nicht in das FUH-Programm LL.M. eingestuft werden, sondern m.W. unter Anrechnung in den LL.B.-Studiengang erst einmal einzusteigen haben, wobei sie mindestens auch noch drei Semester im Studiengang LL.B. an der FUH zu absolvieren haben. Oder irre ich mich da total?.
 
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die "Staatsexamler", die ja noch gar keinen akademischen (juristischen) Abschluss haben, nicht in das FUH-Programm LL.M. eingestuft werden, sondern m.W. unter Anrechnung in den LL.B.-Studiengang erst einmal einzusteigen haben, wobei sie mindestens auch noch drei Semester im Studiengang LL.B. an der FUH zu absolvieren haben. Oder irre ich mich da total?.

Das abgeschlossene 1. Staatsexamen (für das so manche Uni auch den "Dipl.-Jur" verleiht) stellt eine der Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Laws dar.
 
.... also nochmals zum Verstehen:

1. Wer in der BRD das 1. Staatsexamen besteht und nicht weitermacht (also kein 2. Staatsexamen oder Doktorat) erhält einen akademischen Titel, z.B. den "Dipl.-Jur.".
Das sind aber dann KommilitonInnen , die man eigentlich n i c h t im BoL/LL.B antreffen sollte, da sie, wie Belgarath ausführt, an der Fernuni sofort für das LL.M.-Studium zugelassen werden könnten.
Man fragt sich, warum machen diese Leute überhaupt einen zweiten (wohl "annähernd" gleichwertigen) Abschluss nochmals und dann das auch noch an der FUH?
Wenn man unbedingt Titel sammeln will/muss, wie einige zugelassene Rechtsanwälte dieses wohl auch gerne tun, dann doch bitte einen LL.M. einer äusserst renommierten, ausländischen Uni, oder?
Zusammenfassend halte ich einmal fest, dass der "Dipl.-Jur." fünfstündige Leistungsnachweise und nochmals eine Abschlussprüfung aller Rechtsgebiete zu erbringen hat und der LL.M. zwar keine Abschlussprüfung im obigen Sinne, sondern dafür eine Masterarbeit. Im günstigsten Fall haben beide juristischen Abschlüsse mindestens 9-10 Semester Jurastudiums hinter sich gebracht, oder?
Ich persönlich würde als Wirtschaftsunternehmen resp. Personalvorstand die beiden Abschlüsse faktisch gleichwertig behandeln.

2. Wer in der BRD das 1. Staatsexamen n i c h t bestanden hat, erhält keinen juristischen Titel, was wohl auch logisch ist, oder?

Mal ehrlich - die "Cracks" verirren sich nicht an die Fernuni - die schaffen nämlich ihr Staatsexamen und haben es überhaupt nicht nötig, einen BoL zu machen. Die, die hier landen, sind mindestens einmal, meist zweimal, durchs StEx durchgefallen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Wenn überhaupt schreiben die sich dann noch für den MoL ein.

Wieso meint @weekend denn, dass dieser "durchgefallene" Personenkreis sich dann doch gleich für den MoL/LL.M. einschreiben würde.
M.E. haben die dann doch gar keinen juristischen Abschluss! Sie könnten maximal nur für den BoL/LL.B. unter Anrechnung von gewissen gleichwertigen Leistungen an der FUH zugelassen werden, oder?

Wobei wir dann wieder ausschliesslich beim eigentlich Thema (BGB III, BGB IV und IPR) des BoL/LL.B. sind: Abgebrochene resp. durchgefallene Staatsexamenskandidaten in unserem Studiengang.- Davon kenne ich einige in unserem Studiengang, die auch in Mentoriaten und an Fachschaftsseminaren m.E. überwiegend äusserst kompetent und belesen rüberkommen. Sie sind zudem auch sehr nett. Sie "outen" sich naturgemäss nur nicht so gerne im Plenum, sondern eher im Einzelgespräch. Das halte ich auch für legitim und menschlich verständlich.
Ich persönlich kann sie gut leiden und halte sie für eine Bereicherung bezüglich meines Lernfortschrittes in Mentoriaten und sie geben meiner Motivation hin und wieder Auftrieb!- "Knallköppe und DummschwätzerInnen" gibt es übrigens überall, oder?

Die Fragen bleiben aber:
1. Haben wir (z.B. in BGB III,BGB IV und IPR) mehr "Staatsexamler", also abgebrochene Quereinsteiger oder FUH-Studierende, die ab dem ersten Semester dabei sind, selbst wenn sie das 20. Semester überschritten haben sollten?
2. Beeinflussen die Quereinsteiger das "Modul-Niveau" erheblich?
3. Bilden die Quereinsteiger eine überwiegende Mehrheit an der "Duchfallquote"?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weekend bezog sich auf die "cracks", die sie (wenn in Hagen) dann im LLM vermutet.

"Cracks" bezeichnet ja eher Studierende, die etwas herausragend können und bei allem Verständnis für Prüfungsangst und die besondere Härte des StEx werden die Mehrzahl derjenigen, die durchfallen, (hoffentlich) eher nicht die herausragenden Jurastudenten ihres jeweiligen Jahrganges gewesen sein.
Ich weiß auch gar nicht, was das soll?
Wenn ich glauben würde, dass die Quereinsteiger, die am Präsenzstudium gescheitert sind, das Niveau des LLB dramatisch erhöhen, dann würde ich das Studium in Hagen sehr abwerten und soweit ich weiß, sind Ex-Staatsexis auch schon in ArbR dabei. Diese Klausuren waren bisher doch auch zu bewältigen.

Ich hatte das Vergnügen, am Anfang meines Studiums Prof. Kubis kennen zu lernen. Der hat mir da schon gesagt, ich solle nur nicht den Fehler machen, dem wohl viele Studierende der FU unterliegen, dass sie meinen, nach einer Klausur den Modulstoff einstauben lassen zu können. Besonders in BGB IV würden viele deshalb durchfallen, weil sie die Grundlagen der anderen BGB-Module nicht mehr beherrschten.
Ich halte diese Variante für deutlich realistischer als plötzliche dramatische Anspruchserhöhungen in diesem Modul.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das Vergnügen, am Anfang meines Studiums Prof. Kubis kennen zu lernen. Der hat mir da schon gesagt, ich solle nur nicht den Fehler machen, dem wohl viele Studierende der FU unterliegen, dass sie meinen, nach einer Klausur den Modulstoff einstauben lassen zu können. Besonders in BGB IV würden viele deshalb durchfallen, weil sie die Grundlagen der anderen BGB-Module nicht mehr beherrschten.
Ich halte diese Variante für deutlich realistischer als plötzliche dramatische Anspruchserhöhungen in diesem Modul.

Bei BGB IV habe ich zum ersten Mal die Idee verstanden, warum die StExis alles auf einmal wieder ausspucken müssen. Die Beschäftigung mit BGB IV ohne solide Kenntnisse von BGB I-III ist möglich, aber sinnlos. Würde wahrscheinlich sinnvoll sein, diese Module alle hintereinander abzuarbeiten. Und dann erst den Rest.
 
Hallo @Malibran,

Weekend bezog sich auf die "cracks", die sie (wenn in Hagen) dann im LLM vermutet.

Ja, das kann man so sehen, okay! Trotzdem gibt es auch unter den "Staatsexamlern" bei uns "cracks", die stetig Noten einfahren, von denen ich nur träumen kann und zudem auch noch offen kooperieren und teamfähig sind, was in manchen Foren und Mentoriaten nicht häufig der Fall ist!

Die Rückbezüglichkeit des letzten Satzes von @weekend ist wirklich dann etwas verwirrend, zumal die "Staatsexamler", die bestanden haben, nie hier Thema im Bol/LL.B. waren, oder! Okay, habe aber Deinen Einwand verstanden!

Deine Anmerkungen finde ich übrigens sehr interessant, insbesondere was man Dir von Seiten der FUH riet. Das heisst aber auch, dass unsere hier diskutierten Probleme (Durchfallquote, Modul-Qualität, "Staatsexamler") von den FUH-Studierenden selbstverschuldet und "hausgemacht" sind.- Vielleicht bräuchten wir in den Studienzentren hin und wieder Auffrischungs- oder Zusammenfassungsseminare, wie es z.B. die Fachschaft in diesem Semester für BGB II anbietet.- Die Fachschaft scheint recht innovativ zu sein und zudem ein gutes Studierendengespür zu haben!

Also fassen wir uns alle an die eigene Nase!
 
Hallo @Dori,

hätte ich Möglichkeit nochmals zu starten, würde ich folgende Belegung nacheinander vornehmen wollen und die 4 Wirtschaftsfächer einstreuen, falls man diese zu machen hätte:
1. Propädeutikum und Strafrecht
2. Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht mit HA
3. Polizei- und Ordnungsrecht (Wahlfach) und BGB I
4. Arbeitsrecht und BGB II mit HA
5. Koll. Arbeitsrecht (Wahlfach) und BGB III
6. BGB IV und Unternehmensrecht
7. IPR und Seminar
8. Rhetorik und BA-Arbeit

Ich glaube auch, dass BGB nur zusammenhängend und immer wieder wiederholend zu bearbeiten ist; ansonsten arbeitet man nur punktuell eingeschränkt und Vieles ausblendend und stochert zudem risikoreich im Klausurnebel wie ein "Glücksritter".

Bei BGB IV habe ich zum ersten Mal die Idee verstanden, warum die StExis alles auf einmal wieder ausspucken müssen.

Hut ab, wenn unsere "Staatsexamler" das so drauf haben.- Davon kann ich nur lernen!
 
.... muss mich leider korrigieren. Aktuell steht nichts mehr von einer Wiederholung/Vertiefung/Zusammenfassung von BGB II für anfangs März auf dem Schedule der Fachschaft.- Was ist da passiert? Ich meine, ich hätte es anfangs Semester dort gelesen.

Dafür aber jetzt "BGB IV: Wiederholung und Vertiefung" mit Frau RA Jansen.- Das ist doch klasse, da hat man uns erhört: Auf geht's!
 
Huhu,

ich habe euren Eintrag fleißig mitgelesen. Daher wage ich mich mal an den Vorschlag: Schreibt doch hier für die FAQ oder für was ein Thema für auch immer eine Art "Belegungsvorschlag" mit all euren Erfahrungen, die ihr im Lauf des Studiums so gemacht habt. Das mag dann vielleicht für euch nicht mehr unbedingt hilfreich sein, aber die nachfolgenden Generationen können davon profitieren.

Was mir geholfen hat im Studium war, immer wieder in den bereits abgeschlossenen Modulen Fragen von anderen zu beantwoten. Das habe ich natürlich nur da gemacht, wo ich mir sicher war, dass ich helfen konnte. Langfristig gesehen hat das auf jeden Fall geholfen, den Stoff nicht so schnell wieder zu vergessen und manchmal lassen sich Fragen zu bereits bearbeiteten Modulen mit viel mehr Leichtigkeit beantworten als Fragen zum aktuellen Modul.

Wie auch immer eure Klausuren im März ausgehen - und vor allem die Schwierigen: Ich wünsche euch dabei viel Erfolg!
 
Sorry, ja, ich meinte es so, wie es Malibran interpretiert hat, der Satz war schlecht formuliert. Ich wollte bezweifeln, dass die Cracks (von weiter oben) im LL.B landen, weil diese eben ihr Staatsexamen schaffen und daher wenn dann im LL.M landen (wenn überhaupt). Wer durchs StEx durchfällt, dürfte kein Crack sein. So war es gemeint.
 
Hallo @weekend,

schön, dass Du das noch persönlich richtig stellst.
Also wir diskutier(t)en hier "nur" bezüglich durchgefallener "Staatsexamler", die sich wiederum "nur" im BoL/LL.B. aufhalten.

Einen schönen letzten Wochenstart vor Weihnachten wünsche ich Euch.
 
Hat zufällig irgend jemand die Lösungen der Fachschaftsklausuren bereits erhalten?

Gibt es die überhaupt schon, oder bekommen wir sie dann zwei Tage vor der Klausur zugeschickt? :dv:
 
Bestandteil des Vertrags ist ja die korrigierte Rücksendung innerhalb von zwei Wochen - nicht etwa "ca. 2 Wochen", sondern "zwei Wochen". Fristberechnung lernt jeder Jurastudent im ersten Semester, von daher darf und muß man davon ausgehen, daß diese Begrifflichkeiten dem Fachschaftsrat geläufig sind.

Angesichts der Notwendigkeit intensiver Prüfungsvorbereitung gewinnt dieser Vertrag durchaus Bestandteile des Fixgeschäfts, denn je (ver)späte(te)r die Rücksendung, desto geringer wird der Wert der Korrektur für die weitere Prüfungsvorbereitung, am Tag der Klausur dürfte er objektiv "null" sein.

Wie lange hast Du Deine Klausur(en) denn schon abgegeben?
 
Zurück
Oben