Sonstiges Fachschaftsangebot: Klausurtraining BGB IV

Hallo @Malibran,

ich kann es bei Dir und Deiner Argumentation voll und ganz nachvollziehen; es ist sehr ärgerlich, wenn man unter Zeit- und Klausurdruck steht und nicht das erhält, was man zum bestimmen Zeitpunkt eigentlich bräuchte! Ich drücke Dir die Daumen für die Klausur: Du machst das schon!

Aber bekannte Meckerprofis, Dampfplauderer und "Gruppenführer" nerven mich, insbesondere dann, wenn man innovativen Neuerungen nicht einmal eine Chance geben will sich zu beweisen. Das unterschwellige Gemeckere begann schon sehr früh mit Bekanntgabe der Termine durch die Fachschaft. Da konnte es hier noch gar keiner von uns beurteilen, weil es noch gar nicht stattfand. Auch der "Forenadministrator" spekulierte hier über die möglichen "pekuniären" Motive der korrigierenden Anwälte.

Ich bin dankbar für jedes qualitative, unterstützende Juraangebot im Umfeld der FUH, egal von wem es kommt!

Dann mach' es mal gut,
Carlsson.
 
Hallo @Aehzebaer,

ich glaube, Du solltest den richtigen LINK aufmachen, sonst wird das hier wieder eine "Dampfplauderei"! Hast Du den nachfolgenden LINK einmal geöffnet und steht dort etwas von "Lösungen, die nachträglich per E-Mail zugesandt werden"?
....

Dein Link ist nicht der einzige der sich bei der Fachschaft mit den Übungsklausuren beschäftigt. Wenn Du den von mir angeführten Link weiterhin ignorieren möchtest. Bitte. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Fachschaft "eine ausformulierte Musterlösung mit Vertiefungshinweisen" als Leistung verspricht.
 
Trollfütterung - nun auch in Ihrem Forum ... :-D

Wo ist das Popcorn?

Mammaplatzda

popcorn.gif
 
Ihr habt gar keine Zeit zum Popcornfuttern...

Ab an die Übungsfälle! :D
 
Wenn Du den von mir angeführten Link weiterhin ignorieren möchtest. Bitte. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Fachschaft "eine ausformulierte Musterlösung mit Vertiefungshinweisen" als Leistung verspricht.

Hallo Aehzebaer,

da hast Du recht. Dein LINK stellt aber nur eine unverbindliche Einladung, Umschreibung etc. dar, eben eine INVITATIO AD OFFERENDUM. Es ist offensichtlich nur eine "Werbeseite" der Fachschaft!

In meinen LINK gibst Du erstmals Deine Daten etc. ein und versendest diese Angaben erst noch als Antrag/Offerte per Mail. Dort steht aber nichts von einem "ausformulierten Lösungsanspruch".- Vielleicht unbewusst, weil die Fachschaft mehr auf ihrer Werbeseite versprach als die Anwälte vielleicht anfangs leisten wollten.
Augen auf und abgehakt.
 
....... so jetzt haben wir mindestens 20 "Clicks" mehr und hoffentlich noch genügend Popcorn für die Nachzügler, Mädels?!
 
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- Klausurtraining: Vier Klausuren in BGB IV -
...
Der Lehrstoff von BGB I
...

Da würde ich mich eh nicht anmelden. In der Beschreibung steht "Lehrstoff von BGB I" drin.

Übrigens: ich würde durch Auslegung dazu kommen, dass die Aussagen in "meinen" Link und die in "Deinen" Link durchaus verbunden werden können.
 
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