Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

Hallo,

ich lerne wie verrückt für die ZPO-Klausur aber ich schaffe nicht alle Themen abzudecken. Daher überlege ich, ob ich nicht etwas ausklammern sollte.

Da im letzten WS (16/17) eine Klausur zum ZVS kam, habe ich die Hoffnung, dass dieses mal etwas zum Erkenntnisverfahren kommt. Daher werde ich ZVS nur grob überfliegen. Ich konnte nicht feststellen, dass die Themen in den Einsendearbeiten auch in die Klausur einfließen. Habe aber irgendwo gelesen, dass das durchaus vorkommt (vielleicht in älteren Klausuren?).

Wie lernt ihr? Was ist wohl ganz "heiß" eurer Meinung nach und was kann man eher vernachlässigen? Ja, man sollte nicht auf Lücke lernen, aber die Zeit ist sehr knapp und ich schaffe es nicht alle Themen abzuarbeiten.

Vielleicht könnte man sich hier oder auch privat per PN austauschen. Bin etwas verzweifelt.:chewingnails:

Viel Erfolg an alle Studierende!

VG
tweety
 
Schau vor allem, dass Du alle Prüfungsschemata aus den KEs des Moduls gut kannst, auch die aus den Bereichen bei denen Du mit Mut zur Lücke nicht mehr lernst.

Ich drücke allen Schreibern die Daumen.
 
Also ich habe auch die Hoffnung, dass das Erkenntnisverfahren abgefragt wird.

WS 16/17: Vollstreckungserinnerung, Drittwiderspruchsklage bei Vollstreckung in Geldforderungen
WS 15/16: Widerklage
WS 14/15: Forderungsvollstreckung
WS 13/14:Versäumnisurteil

Nach dem Schema müsste ja das Erkenntnisverfahren dran kommen, aber bei sowas hab ich immer daneben gelegen...

Also irgendwie sagt mein Gefühl Erledigung.
 
Ich denke auch die ganze Zeit an Erledigung... man kann damit so vieles abprüfen, es eignet sich als Thema perfekt für eine Klausur...

Aber mir wäre eine Vollstreckungsklausur lieber... irgendwie finde ich die Klausuren da einfacher, strukturierter...
 
Ist meine Überlegung begründet, dass kein Klauselerteilungsverfahren abgeprüft werden kann, da die Rechtsbehelfe nicht direkt im Skript weiter erörtert sind, sondern nur darauf verwiesen wird (Teil 3, Rn. 119)? Seht ihr das auch so?
 
Ich tippe mal auf Vollstreckungsgegenklage ....gibt es schöne Dinge zu.
 
Sehe ich auch so. Ist das Einzige, was ich mir von den Rechtsbehelfen nochmal intensiver anschaue.
 
Hallo JoR,

im WS 2013/2014 gab es eine Hausarbeit als EA. Da kam VU und Einspruch gg. das VU dran. Dazu sollte es eine Musterlösung online geben.LG
 
Würde sich jemand erbarmen mir die Musterlösungen der zwei EA aus diesem WS 17/18 zu schicken? :-) Kann die online nicht einsehen, da ich den Kurs nicht mehr belegt habe. Danke im Voraus! Viele Grüße
 
Also ganz heiß bei mir

- einseitige Erledigungserklärung
- Prozessaufrechnung
- Klagerücknahme/Klageänderung Grenzfälle
- Vollstreckungsgegenklage.

VU und Mahnverfahren habe ich mal eben so ausgeschlossen nach den Beiträgen:-D
 
Ich würde auch mal an Streithelfer etc denke. Heißes Thema ...
 
Ich würde auch mal an Streithelfer etc denke. Heißes Thema ...

Daran habe ich auch gedacht....gerade weil das Thema gerade so aktuell ist. Aber laut moodle finden die Änderungen zum 01.01.2018 in der Klausur keine Anwendung. Dann ist es ja schon wieder nicht mehr so aktuell...:dejection: Wenn man doch wenigsten eine Eingrenzung gehabt hätte ob ZV oder nicht. Naja, heute Abend sind wir schlauer :chewingnails:
 
Zurück
Oben