Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

Ich habe die Zulässigkeit auch ausführlicher geprüft. Irgendwie müssen sich die 70 P ja zusammensetzen.
 
Ich habe irgendwie im Kopf die Klage wurde erst 2018 erhoben??! Nov. 2017 bemerkt und aber erst 2018 Klage eingereicht?
 
In der Zulässigkeit gab es zB die Problematik, ob das AG München sachlich und örtlich überhaupt zuständig ist. Das musste man meiner Meinung nach anprüfen. Es gibt für die örtliche Zuständigkeit einen ausschließlichen Gerichtsstand. Dann die Postulationsfähigkeit': die haben ohne Anwalt gehandelt. Dann noch einen Satz zur Partei-und Prozeßfähigkeit ....

Ich habs in meinen Notizen auf dem konzeptpapier auch geschrieben aber nicht in die Zulässigkeitsprüfung einbezogen:-(

Die Klage ist nach 167 ZPO anhängig geworden Ende 2017 und damit wird die Verjährung gehemmt, sogenannte Rückwirkungsfiktion.
 
Glaube im Sachverhalt stand dass die Klage am 27.12.17 eingelegt und am 05.01.18 zugestellt wurde

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Ah Shit, dann habe ich mich bei den Daten verschaut ...
 
Ich habe das über § 204 BGB gelöst ...
 
Den 167 ZPO habe ich "vergessen" :). Egal ....wird schon nicht den Kopf kosten ;)
 
In der Zulässigkeit gab es zB die Problematik, ob das AG München sachlich und örtlich überhaupt zuständig ist. Das musste man meiner Meinung nach anprüfen. Es gibt für die örtliche Zuständigkeit einen ausschließlichen Gerichtsstand. Dann die Postulationsfähigkeit': die haben ohne Anwalt gehandelt. Dann noch einen Satz zur Partei-und Prozeßfähigkeit ....
Das hast Du aber alles nur in einem Nebensatz abgehandelt, oder?!
 
Das hast Du aber alles nur in einem Nebensatz abgehandelt, oder?!
Nein ....es gab 70 Punkte für diese Aufgabe ...was willst Du denn in der Begründetheit noch großartig schreien außer die Einrede der Verjährung. Da war doch sonst eigentlich alles klar.
 
Ich habe alle drei Aufgaben geschafft, allerdings Aufgabe 2 und 3 nur in jeweils ein paar Sätzen, nicht in einem strukturierten Gutachten.

Leider habe ich aber ein ganz anderes, viel größeres Problem...es gab für mich keine Platzkarte und auf Nachfrage durfte ich zwar mitschreiben aber ohne Zusicherung dass die Klausur auch korrigiert wird. Ich sollte mich beim Prüfungsamt erkundigen. Das habe ich getan und nun wurde mir gesagt ich sei nicht zur Prüfung angemeldet.
Das kann aber nicht sein! Ich habe mich definitiv angemeldet und mir ja dann auch direkt Urlaub in der Arbeit genommen.

Da ich laut fernuni nicht angemeldet bin zählt die Klausur nicht.

Und ich habe mich ja zu mehreren Prüfungen angemeldet diese Woche. Habe die ganze Woche Urlaub. Und Jetzt??? Bin völlig verzweifelt.
Ich habe so viel gelernt....
Und die fernuni sagt nur es kann an einem Serverabsturz liegen. Aber ich hätte meine Anmeldung halt nachprüfen müssen. Was ja auch verständlich ist. Aber ich habe es halt nicht getan. [emoji29]

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Hast du mal im virtuellen Studienplatz über die Prüfungsverwaltung geguckt, ob da die Klausur aufgelistet ist? Dort gibt es ja auch eine Auflistung der Klausuren, zu denen man sich angemeldet hat.
 
Nein ....es gab 70 Punkte für diese Aufgabe ...was willst Du denn in der Begründetheit noch großartig schreien außer die Einrede der Verjährung. Da war doch sonst eigentlich alles klar.
Ich habe die Arbeit nicht mitgeschrieben, und kenne den Sachverhalt daher bisher nur hier aus der Diskussion, aber ich meine mal gelernt zu haben, dass in einem Gutachten Sachverhalte die unproblematisch sind, nicht, oder nur "im Nebensatz" "geprüft" werden sollten.
Sowohl die Frage des Gerichtstandes, als auch die Postulationsfähigkeit am AG sind, soweit ich den Sachverhalt hier gelesen habe, beide m.E.n. völlig unproblematisch, und daher hätte ich persönlich daraus auch keine "großen" Abhandlungen geschrieben.
Bin gespannt, wie die Musterlösung dies händelt...
 
Ich habe die Arbeit nicht mitgeschrieben, und kenne den Sachverhalt daher bisher nur hier aus der Diskussion, aber ich meine mal gelernt zu haben, dass in einem Gutachten Sachverhalte die unproblematisch sind, nicht, oder nur "im Nebensatz" "geprüft" werden sollten.
Sowohl die Frage des Gerichtstandes, als auch die Postulationsfähigkeit am AG sind, soweit ich den Sachverhalt hier gelesen habe, beide m.E.n. völlig unproblematisch, und daher hätte ich persönlich daraus auch keine "großen" Abhandlungen geschrieben.
Bin gespannt, wie die Musterlösung dies händelt...

Das war auch mein Gedanke, daher habe ich es auch kurz angesprochen. Es ist schon eine Überlegung wert wenn hier AG München steht, es einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mieträume gibt.. aber ich hab mich dagegen entschieden. Hoffe dass es nicht als zu kurze Zulässigkeitsprüfung zu viele Punkte kostet.
 
Das war auch mein Gedanke, daher habe ich es auch kurz angesprochen. Es ist schon eine Überlegung wert wenn hier AG München steht, es einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mieträume gibt.. aber ich hab mich dagegen entschieden. Hoffe dass es nicht als zu kurze Zulässigkeitsprüfung zu viele Punkte kostet.
Vor Allem, weil der allgemeine Gerichtsstand in Hagen gewesen wäre ....und der Ausschließliche den Allgemeinen verdrängt.
 
Ich habe die Arbeit nicht mitgeschrieben, und kenne den Sachverhalt daher bisher nur hier aus der Diskussion, aber ich meine mal gelernt zu haben, dass in einem Gutachten Sachverhalte die unproblematisch sind, nicht, oder nur "im Nebensatz" "geprüft" werden sollten.
Sowohl die Frage des Gerichtstandes, als auch die Postulationsfähigkeit am AG sind, soweit ich den Sachverhalt hier gelesen habe, beide m.E.n. völlig unproblematisch, und daher hätte ich persönlich daraus auch keine "großen" Abhandlungen geschrieben.
Bin gespannt, wie die Musterlösung dies händelt...
Ja so denke ich das auch. Deshalb habe ich das alles nur kurz angerissen in 2 bis 3 sätzen. Und dabei habe ich dann halt kurz gesagt dass es sich um einen ausschließlichen Gerichtsstand handelt.

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Vor Allem, weil der allgemeine Gerichtsstand in Hagen gewesen wäre ....und der Ausschließliche den Allgemeinen verdrängt.
Ist schon klar, aber ich selber hätte hier nicht groß geprüft, sondern dies mit einem kurzen Satz unter Hinweis auf § 29a ZPO abgehandelt.
Ausnahme natürlich, der tatsächliche Sachverhalt ist so formuliert, dass dies dort tatsächlich umfangreicher problematisiert ist!
 
Ich glaube schon, dass sie die Normenkette, §§ 1 ZPO, 23 Nr.1, 71 GVG seh
Ist schon klar, aber ich selber hätte hier nicht groß geprüft, sondern dies mit einem kurzen Satz unter Hinweis auf § 29a ZPO abgehandelt.
Ausnahme natürlich, der tatsächliche Sachverhalt ist so formuliert, dass dies dort tatsächlich umfangreicher problematisiert ist!
Ich sehe das schon so wie Du aber die Korrektoren an der Fernuni haken die einzelnen Punkte ab und schauen somit, ob das da ist oder nicht. Wenn nicht: dann keine Punkte. Uns hat man im Mentoriat gesagt, dass Partei- Prozeßfähigkeit und zuständiges Gericht, sachlich und örtlich, eigentlich immer kommen müssen. Mehr habe ich dann auch nicht geschrieben: einen Satz zur ordnungsgemäßen Klageerhebung und kurz was zur Postulationsfähigkeit. Gefährlich ist es nur, Unproblematisches im Urteilsstil zu schreiben. Das wurde mir vor längerer Zeit in einer Klausur mal angestrichen.
 
Klar, wenn die Korrektoren auf sowas ein besonderes Auge legen, dann schreibt man es natürlich auch ausführlicher...

"Des Korrektors Wille ist sein Himmelreich" - Zitat eines Strafrechtsprof´s vor gut 20 Jahren, nachdem ich ihm die Korrektur meiner Klausur, die von einem Korrekturassi korrigiert wurde, der gerade so durch sein Examen gekommen war, und daher keine Ref.-Stelle bekommen hatte, "um die Ohren" gehauen hatte...
 
Das Studium an sich schon, aber ich habe dann, aufgrund der damaligen Arbeitsmarktsituation, und eines anderen guten Angebotes, mich für meinen jetzigen Job entschieden, und daher auf das Examen verzichtet. (Ich wollte vor allem nicht RA werden müssen!!)
Nachdem ich nun aber in dem Bereich verstärkt Nebenberuflich wieder tätig bin, habe ich mich entschlossen den Abschluss nun sozusagen "nachzuholen"...
Ich sehe es aber vor allem als Hobby an!
 
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