Klausurbesprechung Klausur Mrz 2018 (WS 2017/18)

Na toll...bei meinem Glück wird meine jetzt nicht gezählt und ich muss (will) alles so schnell wie möglich nachholen. Das wäre ja dann im SS.[emoji29]

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Na toll...bei meinem Glück wird meine jetzt nicht gezählt und ich muss (will) alles so schnell wie möglich nachholen. Das wäre ja dann im SS.[emoji29]

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Man sollte aber auch bedenken: Kubis hatte in der letzten Klausur ne Durchfallquote von 94 % ...die Klausur wurde dann nach Intervention als Freischuss gewertet. Sowas kann er nicht nochmal bringen.
 
Ich hatte auch anfangs Glücksgefühle als ich den Sachverhalt gelesen habe, dann aber feststellen müssen, dass es doch sehr umfangreich ist. Aufgabe 1 habe ich noch im Gutachtenstil schreiben können, Aufgabe 2 so halbwegs und da ich keine Zeit mehr hatte bei Aufgabe 3 nur 1-2 Sätze. Hoffe das reicht.

Ich vermute mal dass die Klausur streng bewertet wird, weil es eben Standardprobleme waren. Aber bei Kubis will ich auch nicht schreiben.
 
Warum im SS "nicht antun"?
emoji848.png
und vor allem Kubis' letzte Klausur berühmt wurde...95% Durchfallquote!
 
Ach ich habe die Verjährung bejaht - weil grob fahrlässiges handeln des V ...
 
Bei Aufgabe 1 habe ich erst den Einspruch durchgeprüft, dann die Zulässigkeit mit einem Satz abgehakt und dann die Begründetheit ausführlich geschrieben. Im Sachverhalt stand ja ordnungsgemäße Klageerhebung, fristgerechte Ladung etc., daher Zuverlässigkeit nicht geprüft.

Bei mir auch durch Klageeinreichung Verjährung gehemmt
 
Ja und es stand im Sachverhalt dass nachdem V in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat die Klage schlüssig ist. Deshalb habe ich das auch nur kurz abgehandelt.

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Ja aber ich bin von 3 Jahren ausgegangen - ab dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist d.h. Ende 2014, sodass Ende 2017 der Anspruch bei mir verjährt ist. Und Klage wurde ja erst 2018 erhoben?
 
[emoji848] hm....ich bin mir nicht sicher ehrlich gesagt. Bin davon ausgegangen dass wenn eine Klage schlüssig ist dann ist sie begründet. Also Schlüssigkeit = Begründetheit.
Kann mich aber auch irren.
Nachdem meine Klausur wohl eh nicht bewertet wird weiß ich gerade gar nix mehr [emoji32]

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Ja aber ich bin von 3 Jahren ausgegangen - ab dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist d.h. Ende 2014, sodass Ende 2017 der Anspruch bei mir verjährt ist. Und Klage wurde ja erst 2018 erhoben?
Aber die Klage wurde 2017 eingereicht und das "demnächst" zugestellt heisst dass sie in ein paar Tagen zugestellt wird. Der 5.1. als Zustellung gilt als demnächst und wäre damit rechtzeitig.

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In der Zulässigkeit gab es zB die Problematik, ob das AG München sachlich und örtlich überhaupt zuständig ist. Das musste man meiner Meinung nach anprüfen. Es gibt für die örtliche Zuständigkeit einen ausschließlichen Gerichtsstand. Dann die Postulationsfähigkeit': die haben ohne Anwalt gehandelt. Dann noch einen Satz zur Partei-und Prozeßfähigkeit ....
 
In der Zulässigkeit gab es zB die Problematik, ob das AG München sachlich und örtlich überhaupt zuständig ist. Das musste man meiner Meinung nach anprüfen. Es gibt für die örtliche Zuständigkeit einen ausschließlichen Gerichtsstand. Dann die Postulationsfähigkeit': die haben ohne Anwalt gehandelt. Dann noch einen Satz zur Partei-und Prozeßfähigkeit ....
Ja so hab ich das auch gesehen und die Zulässigkeit ausführlich geprüft. Nur die Begründetheit dann nicht. Bin gespannt wie die Musterlösung aussieht

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Schlüssigkeit bedeutet nur: die Aussagen des Klägers werden als gegeben hingestellt im VU. Ob das so wirklich ist, wird dann in der Begründetheit geprüft.
 
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