Klausurbesprechung Nachbesprechung Klausur Sep 2017 (SS 2017)

Natürlich möchte der Lehrstuhl Kubis, dass die Betroffenen ihren Widerspruch zurückziehen. Da geht mir aber langsam der Hut hoch.

Dahinter steckt kaum die Befürchtung von Schadensersatzansprüchen. Um so einen Anspruch durchzusetzen, müsste der Betroffene nachweisen, dass die Bewertung im Einzelfall fehlerhaft war, dass diese fehlerhafte Bewertung ursächlich für eine Verlängerung der Studiendauer war, dass hierdurch wiederum eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht wahrgenommen werden konnte (die derzeit ja noch in der Zukunft liegt und daher nicht spezifiziert werden kann) und schließlich müsste man noch belastbar darlegen, welchen materiellen Nachteil man hierdurch erlitten hat. Das kann man komplett vergessen. Hinzu kommt noch, dass man (zumindest mittelbar) einen juristischen Lehrstuhl als Gegenpartei hat.
Das ist bei der hohen Durchfallquote ja gerade der Witz, hier muss man m.M.n. eben nicht nachweisen das die Bewertung im Einzelfall fehlerhaft war, sondern dass die Aufgabenstellung insgesamt fehlerhaft ist!
Das sollte anhand des Lehrstoffes und der Aufgabenstellung ja relativ einfach nachweisbar sein, wenn ein Thema zur Klausur kommt, das so nicht in der Lehrveranstaltung gelehrt wurde!
Und auch der finanzielle Schaden beruht in solchen Dinge gerade nicht in dem Semester das einem dann am Anfang der Karriere fehlt, sondern an dem, was man hinten heraus deswegen weniger verdient!
Hier führt man eine Feststellungsklage, und setzt das Urteil dann in 30 Jahren gegen die Hochschule (bzw. das Land) durch!
Ach ja, und das der Gegner ein Lehrstuhl ist, ist kein Hindernis, da auch heutzutage noch ein erheblicher Unterschied zwischen der Lehre, und der Welt da draussen besteht...
Ich würde das sogar eher als Vorteil sehen:whistling:
 
Das sollte anhand des Lehrstoffes und der Aufgabenstellung ja relativ einfach nachweisbar sein, wenn ein Thema zur Klausur kommt, das so nicht in der Lehrveranstaltung gelehrt wurde!

Steht aber im Skript ....wohl nur am Ende und hat wohl keiner so richtig auf den Schirm gehabt ....
 
Hier führt man eine Feststellungsklage, und setzt das Urteil dann in 30 Jahren gegen die Hochschule (bzw. das Land) durch!
Naja, ich bin mir nicht sicher, wie hoch der Anteil der Studierenden an der Fernuni ist, die hierfür Zeit, Geld und Muße haben.

Hier ein pragmatischer Ansatz:
In den 60er Jahren wurde mit viel Mühe die Studentische Selbstverwaltung an den Universitäten eingeführt, um die Allmacht der Professoren zu brechen. Und genau für solche Fälle sind die studentischen Gremien da. Da der Fachschaftsrat ReWi hier offenbar nichts bewirkt hat, macht es Sinn, sich an den AStA zu wenden und die Klausurergebnisse als Aufhänger für die allgemein üble Bewertung bei Herrn Kubis in BGB IV zu nehmen. Das kostet weder viel Zeit noch Geld (nur 11 Euro Semesterbeitrag ;-)).
Der AStA kann sich direkt an den Lehrstuhl wenden und hat auch ein Vorspracherecht bei der Kanzlerin und der Rektorin. Daneben kann man das Problem im Senat, Hochschulrat und Rektorat thematisieren (welchem Herr Kubis als Prorektor angehört). Und schließlich sollte man eine mögliche Darstellung des Themas im "Sprachrohr" nicht unterschätzen.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag,
gcrus
 
Da der Fachschaftsrat ReWi hier offenbar nichts bewirkt hat
Das hat mir auch schon zu denken gegeben. Unsere Fachschaftsvorsitzende hat sich unmittelbar nach der Notenbekanntgabe mit vollem Elan in die Sache reingekniet. Jetzt hört man nichts mehr von ihr. Von einem ihrer Kollegen, dem ehemaligen Fachschaftsvorsitzenden, habe ich nur die Antwort bekommen dass die Klausur so schon in Ordnung war und dass das eben Freiheit der Lehre wäre. Da fühlt man sich super vertreten.
Letzte Woche kam die neue Ausgabe vom Sprachrohr, in dem ein Artikel über eine Panne bei der Notenvergabe bei WiWi war. Der war vom AStA. Ich glaube, ein Versuch wär's wert, sich mal an den AStA zu wenden.
 
Mich würde mal ganz neutral interessieren, was es denn jetzt noch zu klären gibt, nachdem die Klausur als Freischuss gewertet wurde? Das die Klausur nicht fair war, ok aber das gab es ja im IPR auch schon mal. Nach der Freischussregelung ist mir nicht ganz klar, was es denn danach noch für Probleme gibt? Das die Klausur nicht als bestanden gewertet werden kann ist ja ersichtlich.
 
Ich will wissen, wieviel Abzug es für meinen einen Fehler in der materiellrechtlichen Prüfung in Aufgabe 1 gab und ob die Gewichtung bei allen gleich war.
 
Ich möchte wissen, ob bei der Korrektur der Klausur, in die ich Geld und Zeit investiert habe, alles fair zugegangen ist. Das wissen zu wollen, halte ich für legitim.
 
Ich möchte wissen, ob bei der Korrektur der Klausur, in die ich Geld und Zeit investiert habe, alles fair zugegangen ist. Das wissen zu wollen, halte ich für legitim.
Also geht es Dir nur um die Korrektur und nicht um die Thematik in der Klausur. Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Jura kann man nicht objektiv vergleichbar machen, wie z.B Wiwi etc. Da spielen viele subj. Dinge eine Rolle. Uns wurde mal in einem Mentoriat gesagt, dass der Korrektor für eine Klausur vielleicht 10 Minuten Zeit zur Korrektur hat. Wenn man dann so ne Schrift wie ich habe, die man nur ganz ganz schwer entziffern kann, dann kann es subj. schon mal ein paar Punkte nach Unten gehen ...wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg!
 
nur um die Korrektur und nicht um die Thematik in der Klausur
Nein es geht mir natürlich auch darum, zu wissen, welchen Anteil die materiellrechtliche Prüfung an der Klausur ausgemacht hat. Bei mir wäre es nach Infos aus der Klausureinsicht im Bereich des Möglichen, dass sie mehr als 60 Punkte ausgemacht hat.
 
Naja, vielleicht könnte man hier auch für die nachfolgenden Semester eine fairere Aufgabenstellung/Bewertung erwirken?
Ich glaube, nach 94 % Durchfallquote kommt da sowieso was "Besseres" :) Die letzte ZPO Klausur war jedenfalls mehr als fair. Kam aber auch vom Prinzen.
 
Naja, vielleicht könnte man hier auch für die nachfolgenden Semester eine fairere Aufgabenstellung/Bewertung erwirken?
Dann sollte mal die Fachschaft aktiv werden. Es ist ja schon etwas merkwürdig, wenn die Studenten für ZPO das WS wählen nur weil sie vor den Kubis Klausuren Bammel haben. Eins sollte man wohl auch bedenken: die Klausuren stellt der Prof ja nicht selber, das mach ein eifriger wissenschaftlicher Assi.
 
Ich glaube, am besten wäre es, wenn wir auch im Sprachrohr über die ganze Sache berichten. Ich würde gerne einen Artikel schreiben und einfach die Fakten darlegen. Soviel ich weiß, gab es auch Fälle, in denen der Lehrstuhl nicht einmal die Klausur zur Klausureinsicht rausgerückt hat. Wenn die betroffenen Personen sich beteiligen würde, wär das sicher auch mal ein paar Sätze wert. Würde mich da jemand von euch unterstützen, so einen Artikel zu schreiben? Ich würde mich dann an den Sprachrohr-Verantwortlichen beim AStA wenden.
 
Man sollte auch an seine weiteren Klausuren im Studium denken ...kann mir nicht vorstellen, dass das gut ankommen wird. Vielleicht sollte man die Sache jetzt auch einfach auf sich beruhen lassen ...da ist bei einer Klausur was falsch gelaufen, der LS hat die Klausur nicht gewertet und damit sollte dann auch mal Ruhe einkehren. Ich würde nix auf die Spitze treiben nur aus Prinzip aber das ist nur meine Meinung.
 
...kann mir nicht vorstellen, dass das gut ankommen wird
Das nehm ich gern auf meine Kappe. Die Unterstützung brauch ich (falls gewünscht) nur im Hintergrund, wenns darum geht, die Fakten zu sichern, sodass in dem Artikel auch nur steht, was auch wirklich so vorgefallen ist.
 
OK, ich gebe auf. Den AStA scheint das Thema auch nicht zu interessieren.
 
OK, ich gebe auf. Den AStA scheint das Thema auch nicht zu interessieren.
So ist das leider mit Studentenvertretungen... Die gleichen Erfahrungen hab' ich in meinem Präsenzstudium auch gemacht. Bei wichtigen Sachen sind sie am Ausgang interessiert, aber Hilfe braucht man nicht erwarten.

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