Das ist bei der hohen Durchfallquote ja gerade der Witz, hier muss man m.M.n. eben nicht nachweisen das die Bewertung im Einzelfall fehlerhaft war, sondern dass die Aufgabenstellung insgesamt fehlerhaft ist!Natürlich möchte der Lehrstuhl Kubis, dass die Betroffenen ihren Widerspruch zurückziehen. Da geht mir aber langsam der Hut hoch.
Dahinter steckt kaum die Befürchtung von Schadensersatzansprüchen. Um so einen Anspruch durchzusetzen, müsste der Betroffene nachweisen, dass die Bewertung im Einzelfall fehlerhaft war, dass diese fehlerhafte Bewertung ursächlich für eine Verlängerung der Studiendauer war, dass hierdurch wiederum eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht wahrgenommen werden konnte (die derzeit ja noch in der Zukunft liegt und daher nicht spezifiziert werden kann) und schließlich müsste man noch belastbar darlegen, welchen materiellen Nachteil man hierdurch erlitten hat. Das kann man komplett vergessen. Hinzu kommt noch, dass man (zumindest mittelbar) einen juristischen Lehrstuhl als Gegenpartei hat.
Das sollte anhand des Lehrstoffes und der Aufgabenstellung ja relativ einfach nachweisbar sein, wenn ein Thema zur Klausur kommt, das so nicht in der Lehrveranstaltung gelehrt wurde!
Und auch der finanzielle Schaden beruht in solchen Dinge gerade nicht in dem Semester das einem dann am Anfang der Karriere fehlt, sondern an dem, was man hinten heraus deswegen weniger verdient!
Hier führt man eine Feststellungsklage, und setzt das Urteil dann in 30 Jahren gegen die Hochschule (bzw. das Land) durch!
Ach ja, und das der Gegner ein Lehrstuhl ist, ist kein Hindernis, da auch heutzutage noch ein erheblicher Unterschied zwischen der Lehre, und der Welt da draussen besteht...
Ich würde das sogar eher als Vorteil sehen