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Hallo,
ich finde Frage 1 irgendwie unüblich. Im Skript und auch in Kommentaren oder Lehrbüchern wird die Klageerwiederung sehr kurz abgehandelt. Bin mir gar nicht so sicher, auf was genau die Frage 1 rauslaufen soll. Habe auch sämtliche Alt-Klausuren und EAs angeschaut aber leider auch hier keine Hilfe gefunden.
@Sandra M. kannst du mir sagen, an wen ich mich wenden kann, um in die WA-Gruppe aufgenommen zu werden? Letztes Semester wurde ich von Nicolai angeschrieben, habe ZPO dann aber geschoben.
Danke für deine Hilfe!
LG, Katja
Gibt es eine Gruppe hier in Unternehmensrecht? Wäre superGrundsätzlich ja, aber noch sitz ich an Unternehmensrecht ;)
In Rechtstreitigkeit über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.Nur ein Gedankengang, aber gehen wir mit § 264 II nicht weit über die Fragestellung der ersten Aufgabe hinaus? Gefragt wird doch "nur" WIESO der K auf die Klageerwiderung reagieren sollte und nicht WIE er auf diese reagieren soll. Ist hier nicht nur die Zulässigkeit/Begründetheit der Klage unter Berücksichtigung der Klageerwiderung zu prüfen?
Ja, ich weiß, hatte das kurz ausgeblendet. Hast Du einen Tipp für die Herangehensweise? Fühle mich gerade ein bisschen wie ein ErstiIn Rechtstreitigkeit über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.