Einsendeaufgaben EA 1 WS 18/19

Ich habe sie nicht im Gutachtenstil beantwortet.
 
Auf § 145 bin ich nicht eingegangen, da es für den Fall nicht relevant ist.
Zu Frage 3: Beweislast: Skript Rn 314 iVm Rn 317
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin mir grade unsicher. Erwähnt ihr zu Anfang kurz die Eröffnung des Zivilrechtsweges? Das gehört ja eigentlich nicht zur Zuständigkeit an sich, ist bei mir nur immer der erste Punkt im Kopf.
 
Ähm, und mir fällt gerade auf, dass als AGL für K nicht nur § 823 I in Frage kommt, sondern auch § 7 bzw. § 18 StVG, was ja auch wieder bei der Zuständigkeit in Aufgabe 1 und bei der Frage des Verschuldens in Aufgabe 3 zumindest kurz Erwähnung finden müsste... oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg?
 
Im Sachverhalt steht nirgends, dass einer von beiden mit dem Auto unterwegs war. Von daher bin ich auf die Gefährdungshaftung aus 7 StVG nicht eingegangen, weder in Aufgabe 1 noch in Aufgabe 3

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Danke @StefRup , du hast mich gerettet. War mit allem fast fertig, hatte den Sachverhalt schon dutzendmal gelesen und war jetzt trotzdem der festen Überzeugung, dass B mit dem Auto unterwegs war und ich alles nochmal umschreiben muss :down:
 
Mir ging das wir Dir, ich glaubte irgendwo was mit Auto gelesen zu haben und zum Glück hat auch mich jemand darauf hingewiesen, dass da nix von steht [emoji16]

Wegen deiner ersten Frage: Ich würde darauf nicht eingehen, da explizit nur nach der Zuständigkeit örtlich und sachlich gefragt ist.

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Ich bin allerdings auf die Lösung gespannt, ob da dann ein Auto kreiert wird...

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Dann könnte B aber auch auf einem lila Einhorn reiten und § 833 ein Thema sein. Überraschen würde es mich nicht :stupid::ROFL:
 
Bin mir grade unsicher. Erwähnt ihr zu Anfang kurz die Eröffnung des Zivilrechtsweges? Das gehört ja eigentlich nicht zur Zuständigkeit an sich, ist bei mir nur immer der erste Punkt im Kopf.

Du meinst die Sachurteilsvoraussetzungen? Ich bin mir da auch unschlüssig. Ich meine, dass dies hier nicht zu nennen ist, da nur nach sachliche und örtliche Zuständigkeit gefragt wird.

Wie sehen es die anderen?
 
Widerklage:
Wie habt ihr denn dir örtliche Zuständigkeit bei der Widerklage thematisiert? Hier steh ich auf dem Schlauch. B erhebt Widerklage beim AG Mannheim. K ist lebt aber in München, sodass das AG München zuständig wäre und nicht Mannheim. Dann würde man aber ja schon rausfliegen, wenn ich diesen Punkt als erstes prüfen würde.

Wie löst ihr das Problem?
 
@Terracodes Unterschrift: Ich werde meine Einsendeaufgabe nicht extra unterschreiben, da ich durch das Hochladen ja schon die Erklärung zur eigenständigen Arbeit abgebe. Die Unterschrift ist ja für diese Erklärung bei den einzuschickenden Arbeiten notwendig.
Widerklage: Gem. § 33 ZPO ist die Widerklage bei dem Gericht zu erheben, bei dem die Klage erhoben wird. Das ist ja quasi mit einer speziellen örtlichen Zuständigkeit zu vergleichen. So habe ich es zumindest gelöst.
 
Gestern war noch keine Korrektur da...

Hab die zweite EA so gut wie fertig.

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