Einsendeaufgaben EA 1 WS 18/19

Ich habe einen vertraglichen Anspruch aus 281 I, III, 282 (wegen Pflichtverletzung 242 aus dem MV) festgestellt und dann den 823 kurz durchgeprüft und festgestellt, dass beide Ansprüche bestehen. Der vertragliche Anspruch ist aber derjenige, auf den ich die Aufrechnung dann stütze.
 
Ich habe einen vertraglichen Anspruch aus 281 I, III, 282 (wegen Pflichtverletzung 242 aus dem MV) festgestellt und dann den 823 kurz durchgeprüft und festgestellt, dass beide Ansprüche bestehen. Der vertragliche Anspruch ist aber derjenige, auf den ich die Aufrechnung dann stütze.

Ehrlich? Ich habe den Schadensersatz aus 823 I BGB recht ausführlich geprüft und bejaht aufgrund des Herabstürzen der Statue. Der vertragliche Anspruch § 281 I, III, 282 kommt bei mir gar nicht vor.

Ohoh... ich werde noch wahnsinnig.
 
Zum Zeitpunkt der Beschädigung besteht das Mietverhältnis doch noch - M zieht am 30.05.2018 aus und das MV ist gekündigt per 31.05.2018.
 
Solange das MV besteht, hat M die Pflicht, auf die Rechtsgüter, in dem Fall das Eigentum, des V Rücksicht zu nehmen. Durch die Eigentumsbeschädigung hat sie diese Pflicht verletzt, dadurch ist V ein Schaden, nämlich ein geschrumpftes Vermögen, entstanden.

Die Prüfreihenfolge der Ansprüche ist vertraglich - quasivertraglich - dinglich - Delikt - Bereicherung. Und mE. besteht der vertragliche Anspruch des V gegen M, da der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Eigentumsverletzung noch bestand.
 
Also ich ja.
 
Igitt, das klingt irgendwie nach wenig Spass :zunge::wein:
 
Nein, so schlimm ist es auch nicht (ist ja keine Seminararbeit :ROFL:)- so, jetzt störe ich auch nicht mehr weiter in diesem Thread! :arbeit:

Aber die Eselsbrücke mag ich wirklich... und ich gebe sie auch gern weiter: Ver(tragl.)Qua(sivertr.)Di(ngl.)Del(ikt)Ung(erechtfertigte Bereicher.)
Hing mal als Zettel an meiner Pinnwand... (danke Facebook...) ...ich bin ja noch immer hier...
z700.gif
 
Also bei mir noch nicht.
 
Ich hab auch noch nix.

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Ich bin fertig. Habe mich ziemlich akribisch an das Beispiel im Skript gehalten.
 
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