Meine ersten Gedanken dazu
I. Handelskauf
II. Fixhandelsgeschäft
III. Rechtsfolgen
Ich sehe Dikusstionsbedarf bei der Kaufmannseigenschaft, hier sagt der SV das Rainer seine MA abgebaut hat, Umsatzrückgang, macht Steuererklärung mittlerweile selbst, bedarf keine kaufmännische Buchhaltung...
a) Art
Die Art der Geschäftstätigkeit macht eine kaufmännische Einrichtung erforderlich, wenn vielfältige und schwierige Geschäfte zum Unternehmensgegenstand zählen, sich innerbetriebliche Organisation komplex erweist, Kredit- oder Teilzahlungen in Anspruch genommen werden, bei erheblicher Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr, bei weiträumiger oder grenzüberschreitender Tätigkeit, großem Werbeumfang, sowie umfangreicher Lagerhaltung.
b) Umfang
Als Kriterien für den Umfang der Geschäftstätigkeit sind zu berücksichtigen das Umsatzvolumen, das Anlage- und Betriebskapital, die Anzahl, Größe und Organisation der Betriebsstätten, die Zahl und Funktion der Beschäftigten.
Aber er ist e.K. daher §15 HGB Der Sachverhalt erwähnt sogar die Eintragung besteht weiter