Das mit dem Kalender und der ZPO Norm hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Ich hab da wirklich nicht viel gerechnet bei der Frist. Nur war bei mir klar, dass er den Anspruch im März 2018 noch geltend machen kann, weil die regelmäßige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
§ 6 ist bei mir unwirksam und der Vertrag sonst aber noch wirksam, sprich Anspruch auf Vergütung gegeben.