Bis auf Deinen ersten Satz gebe ich Dir in allen Punkten allgemein recht. Ob es fachlich auf diese Situation zutrifft kann ich nicht beurteilen.Ich habe viel Verständnis für Menschen, die ein negatives Ereignis erlebt haben!
Es geht hier aber nur um eine Klausur, und offenbar ein Missverständnis bezüglich des Umfanges des Fachinhaltes bei einigen Schreibern dieser Klausur!
Es ist doch niemandem geholfen, wenn man ihn/sie nur in seinen objektiv falschen Ansichten bestärkt, um ihm/ihr vermeintlich damit "etwas Gutes" zu tun, oder weil man es einfach scheut den Leuten die (unpopuläre) Wahrheit zu sagen, wenn er/sie dann beim nächsten Mal aus dem gleichen Grund wieder daneben haut!
Als Jurist wird man in seinem Leben sehr häufig vor der Situation stehen, dass man mit seiner Meinung fachlich nicht durchdringt. Das kann dann berechtigt, oder unberechtigt sein, lässt sich aber in vielen Fällen nicht ändern!
Dann ist niemandem, der davon betroffen ist, geholfen, wenn er/sie nicht rechtzeitig gelernt hat, auch mit solchen Situationen anders umzugehen, als sich nur auf die Schulter klopfen zu lassen, und kritische Stimmen aus dem Raum zu schicken!
Deine Wahrnehmung muss allerdings schon sehr verschoben sein, wenn Du mit Deinen bisherigen Beiträgen sachlich auf diese Punkte hinweisen wolltest. Mehr sage ich jetzt nicht mehr dazu. Alles weitere hast Du selbst in der Hand.
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