Klausurbesprechung Klausbesprechung vom 16.03.2018

Ich habe viel Verständnis für Menschen, die ein negatives Ereignis erlebt haben!
Es geht hier aber nur um eine Klausur, und offenbar ein Missverständnis bezüglich des Umfanges des Fachinhaltes bei einigen Schreibern dieser Klausur!
Es ist doch niemandem geholfen, wenn man ihn/sie nur in seinen objektiv falschen Ansichten bestärkt, um ihm/ihr vermeintlich damit "etwas Gutes" zu tun, oder weil man es einfach scheut den Leuten die (unpopuläre) Wahrheit zu sagen, wenn er/sie dann beim nächsten Mal aus dem gleichen Grund wieder daneben haut!
Als Jurist wird man in seinem Leben sehr häufig vor der Situation stehen, dass man mit seiner Meinung fachlich nicht durchdringt. Das kann dann berechtigt, oder unberechtigt sein, lässt sich aber in vielen Fällen nicht ändern!
Dann ist niemandem, der davon betroffen ist, geholfen, wenn er/sie nicht rechtzeitig gelernt hat, auch mit solchen Situationen anders umzugehen, als sich nur auf die Schulter klopfen zu lassen, und kritische Stimmen aus dem Raum zu schicken!
Bis auf Deinen ersten Satz gebe ich Dir in allen Punkten allgemein recht. Ob es fachlich auf diese Situation zutrifft kann ich nicht beurteilen.

Deine Wahrnehmung muss allerdings schon sehr verschoben sein, wenn Du mit Deinen bisherigen Beiträgen sachlich auf diese Punkte hinweisen wolltest. Mehr sage ich jetzt nicht mehr dazu. Alles weitere hast Du selbst in der Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht wirklich - war insgesamt nicht so doll. Ich bin nach dem Denk-Totalausfall in der Klausur froh, einfach bestanden zu haben. :-)
Hier mal der Notenspiegel:

Sehr gut (1 - 1,5) 0
Gut (1,6 - 2,5) 16
Befriedigend (2,6 - 3,5) 28
Ausreichend (3,6 - 4) 61
Mangelhaft (4,1 - 5) 85
Teilnehmer 190
Durchschnittsnote 4,1
 
oh :( Ich habe dieses Semester die Freude, na dann kann ich ja mal auf was einstellen :wein:
Nachdem ich das Forum hier einmal durchgelesen habe, ist also die 2. EA schon ein leichtes Indiz dafür in welche Richtung es geht ja?
 
Ich hab keine Ahnung. ob man das so sagen kann. Ich weiss nur, dass ich locker besser bestanden hätte, wenn ich mir die EAs des Semesters vor der Klausur nochmal angeschaut hätte. Von daher schadet das sicher nichts (tuts ja sowieso nicht).
 
Ich hatte mir die EA noch kurz vorher angeschaut und habe trotzdem keine Glanzleistung hingelegt. Aber der Verbesserungsversuch war ja sowieso geplant xD
 
Schaut noch jemand am 2.5. im virtuellen Mentoriat vorbei? Egal welches Modul, es sind selten mehr als 8 bis 10 Teilnehmer (eigentlich schade). Würde mich freuen, wenn Ihr mal dazustoßen würdet! LG
 
Macht es eigentlich Sinn Widerspruch einzulegen? Ich habe die Zusatzfrage mit der Vertragsstrafe zwar falsch beantwortet, aber im Prinzip dürfte mein Gutachten der AGB-Kontrolle richtig sein, zumindest das was hier alles dazu geschrieben wurde. Ich bin so entsetzt! Das waren doch 70 Punkte wenn ich mich nicht falsch erinnere. Ich habe für dieses Semester so ein strammes Programm, jetzt noch Mal für die Arbeitsvertragsrechtklausur lernen... die Motivation fehlt natürlich. Hat jemand Erfahrung mit einem Widerspruch? Wie läuft das Prozedere?
 
Ich empfehle, erst einmal die Klausureinsicht zu beantragen. Vielleicht liegt diese ja noch innerhalb der Widerspruchsfrist vor. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, kann Widerspruch eingelegt werden mit dem Verweis, daß eine Begründung nach der Einsichtsnahme erfolgt.
 
Hey, ich hatte irgendwie das totale desaster erwartet. aber im ergebnis bin ich mit der klausur zufrieden. 2,3 ist ok.
 
Ich habe die Klausur zwar nicht mitgeschrieben, aber wenn eine Klausur ne Durchschnittsbote von 4,1 hat, ist sie insgesamt definitiv nicht gut gelaufen.
 
Ich habe die Klausur zwar nicht mitgeschrieben, aber wenn eine Klausur ne Durchschnittsbote von 4,1 hat, ist sie insgesamt definitiv nicht gut gelaufen.
Stimmt zwar, allerdings bewegt sich bei den meisten Rewi-Klausuren an der Fernuni der Schnitt so zwischen 3,7 und 4,x.
 
Die schlechten Durchschnitte liegen auch daran, dass sehr viele mehrere Klausuren pro Semester schreiben und durch Familie, Beruf sowie andere private Verpflichtungen so stark eingespannt sind, dass sie zu wenig Zeit haben in der Vorbereitung um den umfangreichen Stoff umfassend und gut zu beherrschen. Da fehlt dann vor allem die Zeit zum Wiederholen des schon mal gelernten, was sich gerade bei dieser Klausur gezeigt hat - durch die EA war die AGB-Prüfung in der Regel ein Thema, das schon mal im Semester genauer angeschaut worden war. Aber eben im Herbst, zu viele Wochen vor der Klausur für viele um es noch so gut drauf zu haben, dass sie es in der knappen Klausurzeit "abspulen" konnten. Es reicht nun mal beim Lernen nicht aus wenn man ein Thema nur einmal anschaut. Wenn man dann das Thema in der letzten Vorbereitungsphase fälschlich als nicht so relevant wie ein anderes Thema einstuft und das andere Thema wiederholt hat man in der Klausur ein Problem wenn das vernachlässigte Thema Schwerpunkt ist. Man schafft es selten alle Themen, die Klausurrelevant sind, Klausurfit zu beherrschen.
Dazu kommt bei den meisten Rewi-Klausuren, dass es ja meist nur einen Schwerpunkt gibt, hier AGB. Und nicht wie z.B. in vielen WiWi-Klausuren mehrere Aufgaben zu verschiedenen Themen des Stoffgebiets. Kann man ganz viele andere Themen super, z.B. Kündigung, nutzt einem das nichts wenn es in der Klausur nur um ein einziges anderes Schwerpunktthema geht und man genau das vorher beiseitegelegt hatte weil man aus Zeitgründen entweder Thema A oder Thema B wiederholen konnte aber nicht beide.
Die auch bei den Klausuren mit den schlechten Schnitten (mit sehr wenigen Ausnahmen) eigentlich immer vorhandenen guten Noten zeigen, dass die Klausur machbar war mit guter Note. Hätte man sich das Schwerpunktthema der Klausur vorher nochmal angeschaut, hätte man ausreichend Zeit ins Lernen gesteckt bzw stecken können.
 
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