Klausurbesprechung Klausbesprechung vom 16.03.2018

Oh ihr Lieben echt mal wieder ein blödes Thema! Macht euch nicht zu sehr verrückt.
Ich habe vor zwei Semestern geschrieben und auch da war es ein Randthema, womit man nicht rechnet. Ich glaube im Zweifel lassen die einen schon noch durch kommen! :daumen:
 
Also ich hab erst mit 611 iVm AV, dann einen SE angenommen. Ansonsten finde ich auch...man lernt ein Fach und dann kommt AGB und sonst was dran, was mit Arbeitsrecht nur insoweit was zutun hat, als dass es auch zum Zivilrecht gehört. Da fühlt man sich echt überrumpelt. Wozu das ganze Gelerne bis tausend Uhr.
 
Ja, Verbraucherschutzrecht und Gesellschaftsrecht sind ja auch um die Ecke und wenn mans so sieht ist Schuldrecht immer gleich Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Zivilprozessrecht. Von daher... gehen wir wie in die Staatsexamensklausuren rein... wir wissen, dass es Zivilrecht ist, alles andere ist Überraschung. Fragt sich nur, ob dann keine "arglistige Täuschung" ist Arbeitsvetragsrecht drüber zu schreiben :)))
 
Solange Du nicht in einem wirklich kleinen Unternehmen einen individuellen Arbeitsvertrag bekommst, und gerade dort ist es unwahrscheinlich weil in aller Regel die Juristen zum Ausarbeiten fehlen, ist die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht eigentlich heutzutage immer mit von der Partie, wenn es um entsprechende Ansprüche geht!
Ist im Mietrecht z.B. übrigens das gleiche Problem...:whistling:
 
Wenn man keine Ahnung hat.....sorry, hast Du die Klausur geschrieben? Nein? Dann danke für Deine Meinung - nicht.
 
Wenn man keine Ahnung hat.....sorry, hast Du die Klausur geschrieben? Nein? Dann danke für Deine Meinung - nicht.
Ich habe ja durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass man sich nicht gut fühlt, wenn man denkt man hätte eine Klausur verhauen, aber dass Du meinst deswegen hier andere Dumm anmachen zu dürfen liegt dann ausserhalb meines Verständnisses!
Wer im Arbeitsvertragsrecht unterwegs sein will, der muss gezwungener Maßen auch im AGB-Recht fit sein, den die meisten heutigen Arbeitsverträge fallen hierunter!
Und wer dann noch nicht einmal eine Ahnung hat, was der "Blue-Pencil-Test" ist, der sollte vielleicht weniger hier unterwegs sein, und mehr in die Bücher sehen!
So wie sich das bisher hier angehört hat, war die Klausur übrigens an ein bekanntes BAG-Urteil, ich glaube aus 2010 angelehnt, da ging es soweit ich mich erinnere um einen ähnlichen Fall mit einem angestellten Geschäftsführer!
Wenn man sich ein wenig vorbereitet, dann kann man diesen recht bekannten Fall mal gehört haben, und hätte dann auch keine großen Probleme bei der Klausur gehabt...
 
Es geht ja mehr um die Fairness einer Klausur hier. Man lernt nicht umsonst 4 Kurseinheiten samt alten Klausuren zur Vorbereitung. Das Fach heißt Arbeitsrecht und wenn in der Praxis häufig AGBs damit verbunden sind, so ist es hier immernoch eine Klausur und AGB Kontrolle wurde im Stoff, wenn dann nur am Rande erwähnt. Sollte es dran kommen, so macht es Sinn, dass es nicht das Hauptproblem ist. Damit beweist man seine Kenntnis vom Fach nicht, sondern ob man im Schuldrecht gut aufgepasst hat. Es wäre fairer, wenn einfach gesagt würde...das ist Zivilrecht und bereitet euch vor. Dann weist du von vornherein, dass alles drankommen kann. AGB und Schuldrecht in allen möglichen anders benannten Klausuren zu prüfen, ist wirklich nicht gerecht, ohne Belang, ob man gut vorbereitet war, ob man AGBs ua. Materien gut beherrschft und deswegen trotzdem zufrieden aus der Klausur ging. Wie hier erwähnt wurde, wurde in Unternehmensrecht auch nicht wirklich Unternehmensrecht geprüft, sondern wieder Schuldrecht. In BGBIV ist mir das auch passiert. Dass das Fach Arbeitsrecht heißt, sollte nicht nur der Aufhänger sein und nur darüber eine Verbindung bestehen, dass man sagt..hier liegt ein AV vor. So und jetzt prüfen wir nichts mehr in diesem Zusammenhang. Es macht keinen Sinn der Klausur so einen Titel zu geben oder es sollte wenigstens darauf aufmerksam gemacht werden, dass vorausgesetzt wird, dass man alle zivilrechtliche Materien aus den Vorsemestern mitlernt, weil die genauso gut, wenn nicht sogar mehr (beweist sich mittlerweile) abgeprüft wird.
 
Naja, wenn Du so darauf abstellst wie das Fach heißt:
Zumindest in meinem Lehrplan heißt das Fach 55105: Arbeitsvertragsrecht;-)
Und da gehört AGB schlicht und einfach dazu!
Du brauchst z.B. im Schuldrecht ja auch fundierte Kenntnisse aus dem AT etc.
 
Das bestreitet keiner. Aber der Schwerpunkt sollte fairerweise nicht auf etwas aus anderen Modulen liegen. Die fundierten Kenntnisse sind garantiert nicht das Problem von den massenweise Beklagenden gewesen, denke ich. Wie gesagt, ich möchte mich nicht wiederholen. Zum ArbetisVETRAGSrecht gehört ja auch dazu, dass der eine Vertragspartner eine Gesellschaft sein kann... das macht es trotzdem nicht zumutbar sich neben Arbeitsrecht, auch auf Unternehmensrecht und alle möglichen anderen Fächer vorzubereiten, welche man als "Fundierte Kenntnisse" erwarten kann, weil die "auch dazu gehören". Irgendwo muss man Schwerpunkte setzen und man orientiert sich normalerweise an KEs und die Schwerpunkte dort. Alles andere wird natürlich auch wenig Verständnis stoßen. Ist aber schön, wenn es Leute gibt, die sich auf über AGBs freuen und auch über das Prüfungssystem vorliegend ;) Viel Glück
 
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, worauf Du mit Deinen Abschweifungen in andere Rechtsgebiete hinaus willst!?
Im Arbeitsvertragsrecht kann man davon ausgehen, dass in der Klausur etwas mit einem Arbeitsvertrag dran kommt.
Dabei wird es dann "öfters" darum gehen, ob die eine oder andere Klausel wirksam, und wie sie auszulegen ist.
Hierfür gehört das so genannte AGB-Recht zwingend zum Handwerkszeug dazu, ohne das Du nicht in der Lage bist, einen Arbeitsvertrag in seiner Gänze zu prüfen!
 
Ich verstehe nicht wozu die Diskussion. Jeder hat seine Meinung und sein Verständnis für die Angelegenheit. Schadensersaz kann auch immer Ausfluss eines Arbeitsvertrags sein, wo die Pflichten nicht beachtet
wurden. Wenn der eine Vetragspartner Gesellschaft ist, kann auch dieses Gebiet sehr gut zwingend als Handwekrszeug gesehen werden. AGBs auch. Allerdings ändert dies nichts am Fakt, dass es nicht zentrale Themen des Faches, insbesondere der Kurseinheiten dieses Moduls sind, welche nunmal nicht igrnedwelche Lehrbücher sind, sondern von der Fakultät zur Verfügung gestellt werden, samt Hinweise, was für eine Klausur relevanter ist. Aus diesem Grund ist eine zentrale, fast ausscgließliche Prüfung mit einem einzigen Schwerpunkt- AGBs in diesem Modul nicht zu erwarten und rechtfertigt die Veräergerung einiger Studenten, da es neimals gerecht vorkommen wird, wenn man diese Masse an Unimaterialien lernt und dann etwas abgefragt wird, was in 4-5 Seiten abgehandelt wurde und zentrales Thema von Modulen und Prüfungen ist, welche zurückliegen. Dies würde auch auf Geschäftsfähigkeit, Vertretung usw usw zutreffen. grundlagen notwendig ja, Verbindung ja... in einer Arbeitsrechtsvertragsrechtsprüfung in diesem Umfang zu erwarten. wohl kaum. Falls du anderer Meinung bist, wie ich nun mehrmals lese, wäre es am schlausten zu akzeptieren, dass wir unterschiedliecher Mainung sind. Weiter darauf zu beharren, wer welche Gewichtung vornimmt und die Lage einschätzt, macht sicherlich keinen Sinn. Also, wie gesagt, viel Glück und alles Gute.
 
Du hast das Strafrecht, das Familen- und Erbrecht, und das Verfassungsrecht in Deiner Aufzählung vergessen!:rolleyes:

Es hat seinen guten Grund, warum BGB AT im Lehrplan IMMER vor dem Arbeitsvertragsrecht aufgeführt ist!
Wenn Du an einer Uni lernst, dann ist das was Du in früheren Zeiten (Kursen) gelernt hast durchaus auch relevant für die (Prüfungsbezogene) Zukunft!;-)

Es geht nicht darum, was alles noch Einfluss auf einen Arbeitsvertrag haben könnte, sondern darum, dass das AGB-Recht praktisch immer einen Einfluss auf Arbeitsverträge hat! Das IST zentrales Thema des Faches!
Das muss in den Skripten zum Arbeitsrecht aber nicht Buchweise wiederholt werden, da es dafür ein ganzes eigenes Skript (KE4) im BGB AT gegeben hat, und den Stoff sollte man drauf haben, wenn man Arbeitsvertragsrecht schreibt!
Man muss auch ein Stück weit lesen und schreiben können, wenn man so eine Klausur bestehen will, und das wird auch nicht in jedem Fach neu gelehrt!
 
Wir haben es verstanden. Die AGB Prüfung ist Teil des BGB AT. Schön und gut. Diese Prüfung sollte man beherrschen. Es ist üblich, dass ein Arbeitsvertrag aus AGB besteht, die oftmals auf ihre Wirksamkeit geprüft werden müssen. Auch dafür habe ich Verständnis. Wenn man aber die Arbeitsgesetze Sammlung nicht einmal in der Klausur aufschlagen muss, ist das schon etwas komisch, gerade wenn man in einer arbeitsrechtlichen Klausur sitzt. Und natürlich darf man Sachen, die man in den vorherigen Semestern gelernt hat, nicht einfach so wieder nach der Klausur vergessen. Da sind wir uns denke ich alle hier einig.
 
Wenn man aber die Arbeitsgesetze Sammlung nicht einmal in der Klausur aufschlagen muss, ist das schon etwas komisch, gerade wenn man in einer arbeitsrechtlichen Klausur sitzt.
Meinst Du die vom dtv?:reader:
Da steht zum Thema "Ausschlussfrist" auf der Idiotenwiese z.B. als erster Stichpunkt: "Allgemeine Geschäftsbedingungen (Form) 11 309"!;-)
 
Du hast auch nichts besseres zu tun als hier den Schlaumeier raushängen zu lassen, oder? Verstehe gar nicht weshalb du dich hier an diesem Beitrag beteiligst, wenn du die Klausur nicht geschrieben hast.
 
Ist schon klar, es ist immer der Bote, der für die schlechte Nachricht verantwortlich ist!:ROFL:

Es ist ein essentieller Lerneffekt für einen Jurastudenten zu erfahren, dass man nicht immer mit seinen (fachlichen) Ansichten auf der Linie der "herrschenden Meinung" liegt, und damit im Ergebnis beim Gegenüber (Gericht, Obergericht, Gegenanwalt, vertraglicher Gegenüber etc.) durchdringt!
Wenn man dann glaubt, man würde das "Problem" aus der Welt schaffen können, indem man nur einfach dafür sorgt, dass die Gegenstimme verstummt, dann wird man sehr sehr schnell feststellen, dass das Studium reine Zeitverschwendung war, da man diesen Job nicht längere Zeit durchhalten, geschweige den, "gut" machen wird!
 
Jeder teilt hier seine subjektive Wahrheit mit und dies sollte respektiert werden und zwar von jedem, auch wenn man dieser Ansicht nicht folgt.
Ich finde es aber echt unnötig hier jetzt ein Fass aufzumachen und unnötig zu diskutieren.
Und die subjektive Wahrheit derjenigen die mitgeschrieben haben, kann man nicht widerlegen in dem man jemanden versucht seine eigene subjektive Wahrheit aufzudrängen, obgleich sie teilweise begründet ist oder nicht. Ich finde es aber schade, dass jemanden der ein negatives Ereignis erlebt hat nicht ein bisschen Verständnis gegenüber gebracht wird. In dem Sinne schönen Sonntag ihr Lieben.;-)
 
Ich habe viel Verständnis für Menschen, die ein negatives Ereignis erlebt haben!
Es geht hier aber nur um eine Klausur, und offenbar ein Missverständnis bezüglich des Umfanges des Fachinhaltes bei einigen Schreibern dieser Klausur!
Es ist doch niemandem geholfen, wenn man ihn/sie nur in seinen objektiv falschen Ansichten bestärkt, um ihm/ihr vermeintlich damit "etwas Gutes" zu tun, oder weil man es einfach scheut den Leuten die (unpopuläre) Wahrheit zu sagen, wenn er/sie dann beim nächsten Mal aus dem gleichen Grund wieder daneben haut!
Als Jurist wird man in seinem Leben sehr häufig vor der Situation stehen, dass man mit seiner Meinung fachlich nicht durchdringt. Das kann dann berechtigt, oder unberechtigt sein, lässt sich aber in vielen Fällen nicht ändern!
Dann ist niemandem, der davon betroffen ist, geholfen, wenn er/sie nicht rechtzeitig gelernt hat, auch mit solchen Situationen anders umzugehen, als sich nur auf die Schulter klopfen zu lassen, und kritische Stimmen aus dem Raum zu schicken!
 
Kommunizieren bzw. in einem Forum Hilfe geben, ist nun mal nicht jedermanns Sache bzw. gibt es oft gegensätzliche Unterschiede in der Wahrnehmung.
Da ich mir bei der Wahl dieser Domain aber etwas gedacht habe und das Forum nun mal Fernuni-Hilfe.de und nicht Fernuni-Klugscheisser.de heißt, ist meine Wahrnehmung natürlich subjektiv beeinflusst.

Auch wenn ich der Betreiber bin, soll mein persönliches empfinden aber auch nicht Gesetz sein, in einem Land in dem Gott sei Dank Meinungsfreiheit herrscht. Ein zweites Facebook möchte ich allerdings auch nicht betreiben, wo manche User meinen, dass die Welt nur auf sie gewartet hat und jeder noch so große Unsinn auch noch kommentiert wird.

Im Grunde ist mir auch egal um was diskutiert wird, wenn aber Unruhe herrscht und die Unruhe dann auch noch vom gleichen Personenkreis ausgeht, dann wird mir das auch mal zu bunt.

Ulli01, das ist nicht Deine erste Diskussion die für Unruhe sorgt und ich habe Dich auch schon darauf hingewiesen. Ich weiß, Du kannst nicht aus Deiner Haut und wirst Dich beschweren und diskutieren, aber ich verliere auch irgendwann die Geduld und möchte dann auch nicht mehr. Deswegen gehe ich davon aus, dass Du eh nicht mehr lange hier bist, weil ich Dich dann vor die Tür setzen werde. Deswegen bitte ich Dich, melde Dich neu an und fange unvorbelastet bei Null an. Wahrscheinlich ist es dann aber auch nur eine Frage der Zeit bis das Murmeltier wieder täglich grüßt...
 
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