Werde mich nun mangels Zeit (wie immer zu spät angefangen ;) auf die beiden EAs konzentrieren.
Ich meine, in der 1. EA war die Rom-I gegenständlich sowie nun mal EGBGB. Das sollte man also wohl drauf haben für die Klausur. Und in der 2. EA der prozessuale Teil, wo man die EuGVO kennen und anwenden musste.
Vielleicht rede ich mir das nun auch schön und gehe zu pragmatisch an die Sache, aber werde mich nun wohl schlicht auf Prüfungen vertraglicher Ansprüche sowie EUGVO konzentrieren und mir dann noch die Prüfung bei schuldrechtlichen Sachverhalten einhämmern ;)