Klausuraufgaben Klausur WS 2020/21

ja genau, habe schnell durchgeblättert und bin dann über Art 21 EuErb-VO gegangen

jetzt erst einmal :bier:
 
Ich hab mich nachdem ich den Sachverhalt gelesen habe erstmal fangen müssen :-D hab mich dann durch das EuErbVO gehangelt. Mit einem Erbrechtsfall habe ich überhaupt nicht gerechnet.
 
Na wie will man denn IPR nicht auf Lücke lernen.

Ich war mir beim Aufbau extrem unsicher.
Ich habe alles an der EuErbVO entlang aufgezogen, auch Frage 1.
Bei 1 kommt man ja recht schnell dahin, dass das Recht Zamundas gilt.
Das Zamunda IPR verweist dann zumindest bezüglich des Hauses an dessen Standort zurück, also deutsches Recht. So habe ich dann letztlich sogar kurz mit der ZPO die internationale Zuständigkeit (also Kette EuErbVO - Zamunda IPR - . § 27 Abs. 2 ZPO) des LG Berlin bestätigt.
Frage 2 war die Zeit schon so knapp, nur kurz paar Punkte angerissen, viele Verweise nach oben, Renvoi nach Art. 34 Abs. 1 lit. a EuErbVO in Verbindung mit Zamunda IPR zur Anwendung deutschen Erbrechts, bei internationaler Zuständigkeit.

Ich weiss dass das seltsam klingt. Entweder schrecklich falsch oder eine seltsame Lösung. Aber mir ging schlicht die Zeit aus das weiter zu prüfen und jetzt habe ich genug von IPR.
 
Habe es auch so. Aber die 2 Frage habe ich nicht ganz geschafft. Die Zeit war wiedermal knapp.
Und die Arbeit an sich war sehr umfangreich.
Ich glaube mir EuErbVO hat keiner gerechnet.
 
Ich drück euch die Daumen! ;) Geschrieben hab ich auch, aber irgendwie fand ich es schlecht. Das geht definitiv besser. Ich hatte mich eh erst auf den letzten Drücker entschieden mitzuschreiben, also geschenkt.
 
Ich denke da jetzt nichts angegeben war 50/50
 
Hauptsache irgendwie bestanden und nicht nochmal schreiben. Also in 2 Stunden (Präsens) wäre ich sicherlich nicht fertig geworden.
 
Hat jemand schonmal beim Lehrstuhl gefragt ob es im Sommersemester wieder eine Kurzhausarbeit gibt?
Meinetwegen auch eine "große".
IPR ist halt echt uferlos. Ich habe kein Problem damit viel Zeit in eine Hausarbeit zu investieren. Aber dieses Glücksspiel mit dem Schwerpunkt beim Lernen auf eine 2 Stunden Klausur ist schon echt die Art von Stress die ich derzeit nicht zusätzlich zu meinen privaten Problemen (Pandemie usw.) verkrafte.
Wenn ich wenigstens 25 Punkte bekomme nutze ich ansonsten vielleicht auch lieber die Ausgleichsregelung.
 
Mich hat ehrlich gesagt gewundert, dass in diesem Semester eine Klausur geschrieben wurde. Ich hätte vermutet, dass es aufgrund der Pandemie wieder eine Hausarbeit wird. Naja, wenn es wirklich eine Hausarbeit wird im Sommer, dann werd ich die wohl mitschreiben.
Ich hoffe ja auf 25 Punkte, aber bei den 4 Seiten und dem gefühlt stümperhaften Kram, den ich von mir gegeben hab, glaub ich nicht, dass es reicht.
 
IPR sollte immer eine Hausarbeit sein, das ist so ein dermaßen uferloses Rechtsgebiet. Alleine zum UN Kaufrecht könnte man eine ganz eigene Vorlesung füllen.
Es ist auch schade, dass man nicht mehr Zeit hat sich in eine Hausarbeit zu vertiefen, weil das ja wirklich das erste und für die meisten von uns letzte mal sein wird, dass wir uns in unserer Ausbildung mit IPR befassen.
 
Na wie will man denn IPR nicht auf Lücke lernen.

Ich war mir beim Aufbau extrem unsicher.
Ich habe alles an der EuErbVO entlang aufgezogen, auch Frage 1.
Bei 1 kommt man ja recht schnell dahin, dass das Recht Zamundas gilt.
Das Zamunda IPR verweist dann zumindest bezüglich des Hauses an dessen Standort zurück, also deutsches Recht. So habe ich dann letztlich sogar kurz mit der ZPO die internationale Zuständigkeit (also Kette EuErbVO - Zamunda IPR - . § 27 Abs. 2 ZPO) des LG Berlin bestätigt.
Frage 2 war die Zeit schon so knapp, nur kurz paar Punkte angerissen, viele Verweise nach oben, Renvoi nach Art. 34 Abs. 1 lit. a EuErbVO in Verbindung mit Zamunda IPR zur Anwendung deutschen Erbrechts, bei internationaler Zuständigkeit.

Ich weiss dass das seltsam klingt. Entweder schrecklich falsch oder eine seltsame Lösung. Aber mir ging schlicht die Zeit aus das weiter zu prüfen und jetzt habe ich genug von IP
 
Bei Frage 1 habe ich genauso gemacht, dennoch jetzt denke ich es ist falsch. Nach Art 4 ff hätte man dann auf Art. 10 Abs. 1 a) EuErbVO abstellen müssen. Ich habe auch Bearbeitervermerk gelesenen die Rückverweisung angenommen. Ich bin mir total unsicher. Im Ergebnis habe ich LG Berlin bestätigt. Bei Frage 2 kann ich auch über 21 I und 34 I zum deutschen Recht. P.s die Musterlösung ist online aber man kann sie nicht aufmachen. Es ist einfach alles blöd..........so viel "Mut zur Lücke"....
 
Hier mein Aufbau.. es kam halt nicht das dran, was ich richtig gut gelernt habe. Für mich war es hart..ich hätte mehr Zeit gebraucht..im Stress übersieht man halt einige Artikel, daher die Fehler...Man kann nur hoffen das es reicht:)) So eine Blamage...Aber jetzt habe ich die EuErbVO wirklich gut durchgelesen:o))

Frage 1:
A. Staatsvertragliche und europarechtliche Regelungen (-) EuGVO gem. Art. 1 Abs. 2 lit. h) EuGVO.(-)
B. EuErbVO. (+)
I. Anwendbarkeit der EuErbVO.(+)
1. Sachlicher Anwendungsbereich EuErbVO (+)
2. Räumlicher Anwendungsbereich (+)
3. Zeitlicher Anwendungsbereich, EuErbVO (+)
B. Eröffnung der Zuständigkeitsordnung der EuErbVO
Sachverhalt mit Auslandsberührung (+)
C. Ermittlung des zuständigen Gerichts
Art 4 ff EuErbVO (+) Gericht des Staates Zamunda (+)
Rückverweisung: Art. 34 Abs. 1 EuErbVO (hier denke liege ich falsch) man hätte auf Art. 10 Abs. 1 a) EuErbVO abstellen müssen.
Ergebnis: Landgericht Berlin (+)

Frage 2:
A. Materielles Einheitsrecht. (-)
B. Internationales Privatrecht. (+)
I. Qualifikation.(+) Erbstatut (+)
II. Anzuwendendes Recht nach der EuErbVO
I. Anwendbarkeit der EuErbVO.(+)
1. Sachlicher Anwendungsbereich EuErbVO (+)
2. Räumlicher Anwendungsbereich (+)
3. Zeitlicher Anwendungsbereich, EuErbVO (+)
II. Bestimmung des anwendbaren Rechts.
1.Art. 21 EuErbVO- Recht des Staates Zamunda
2. Rückverweisung: Art. 34 Abs. 1 EuErbVO
Ergebnis: gilt deutsches Sachrecht.
 
Hier mein Aufbau.. es kam halt nicht das dran, was ich richtig gut gelernt habe. Für mich war es hart..ich hätte mehr Zeit gebraucht..im Stress übersieht man halt einige Artikel, daher die Fehler...Man kann nur hoffen das es reicht:)) So eine Blamage...Aber jetzt habe ich die EuErbVO wirklich gut durchgelesen:o))

Frage 1:
A. Staatsvertragliche und europarechtliche Regelungen (-) EuGVO gem. Art. 1 Abs. 2 lit. h) EuGVO.(-)
B. EuErbVO. (+)
I. Anwendbarkeit der EuErbVO.(+)
1. Sachlicher Anwendungsbereich EuErbVO (+)
2. Räumlicher Anwendungsbereich (+)
3. Zeitlicher Anwendungsbereich, EuErbVO (+)
B. Eröffnung der Zuständigkeitsordnung der EuErbVO
Sachverhalt mit Auslandsberührung (+)
C. Ermittlung des zuständigen Gerichts
Art 4 ff EuErbVO (+) Gericht des Staates Zamunda (+)
Rückverweisung: Art. 34 Abs. 1 EuErbVO (hier denke liege ich falsch) man hätte auf Art. 10 Abs. 1 a) EuErbVO abstellen müssen.
Ergebnis: Landgericht Berlin (+)

Frage 2:
A. Materielles Einheitsrecht. (-)
B. Internationales Privatrecht. (+)
I. Qualifikation.(+) Erbstatut (+)
II. Anzuwendendes Recht nach der EuErbVO
I. Anwendbarkeit der EuErbVO.(+)
1. Sachlicher Anwendungsbereich EuErbVO (+)
2. Räumlicher Anwendungsbereich (+)
3. Zeitlicher Anwendungsbereich, EuErbVO (+)
II. Bestimmung des anwendbaren Rechts.
1.Art. 21 EuErbVO- Recht des Staates Zamunda
2. Rückverweisung: Art. 34 Abs. 1 EuErbVO
Ergebnis: gilt deutsches Sachrecht.

Sieht gut aus. Dann habe ich es allerdings ziemlich falsch gemacht ;-) Ich bin in Frage 1 ganz stumpf über EuGVO und dann über Umwege hin zu §27 ZPO und LG Berlin bestätigt. Der Weg über die EuGVO scheint aber völlig falsch... und Frage 2 habe ich unsauber. Also hoffe ich auch auf 25 Punkte :D
 
Ich habe es sogar mit subsidiärer Zuständigkeit gemäß Artikel 10 bei Frage 1. Aber es liest sich rückblickend fast wie Gestammel. Ist überhaupt nicht mein Stil und mein eigener Anspruch.
Ich bin aber von Haus aus jemand mit geradezu lähmender Prüfungsangst und wenn dann noch etwas drankommt mit dem ich nicht entfernt gerechnet hatte, dann werde ich dermaßen nervös, dass ich teilweise nicht einmal einen anständigen Satzbau hinbekomme (doppelte Verneinung an einer Stelle) oder einfach Sachen auslasse, also irgendwo einen Artikel subsumiere aber dann vergesse den Artikel auch konkret zu benennen.
Offensichtliche Konzentrationsfehler.
Die ersten 30 Minuten war ich auch fast wie gelähmt und habe den Sachverhalt wieder und wieder gelesen und wild herum markiert.
Was für ein Stress.
 
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