Na wie will man denn IPR nicht auf Lücke lernen.
Ich war mir beim Aufbau extrem unsicher.
Ich habe alles an der EuErbVO entlang aufgezogen, auch Frage 1.
Bei 1 kommt man ja recht schnell dahin, dass das Recht Zamundas gilt.
Das Zamunda IPR verweist dann zumindest bezüglich des Hauses an dessen Standort zurück, also deutsches Recht. So habe ich dann letztlich sogar kurz mit der ZPO die internationale Zuständigkeit (also Kette EuErbVO - Zamunda IPR - . § 27 Abs. 2 ZPO) des LG Berlin bestätigt.
Frage 2 war die Zeit schon so knapp, nur kurz paar Punkte angerissen, viele Verweise nach oben, Renvoi nach Art. 34 Abs. 1 lit. a EuErbVO in Verbindung mit Zamunda IPR zur Anwendung deutschen Erbrechts, bei internationaler Zuständigkeit.
Ich weiss dass das seltsam klingt. Entweder schrecklich falsch oder eine seltsame Lösung. Aber mir ging schlicht die Zeit aus das weiter zu prüfen und jetzt habe ich genug von IP