Ich saß auch die ersten 60 Min nur da und hab verzweifelt versucht, die EuGVO und bei Aufg 2 die Rom II VO anwenden zu können, obwohl sich jeweils aus deren Art.1 eindeutig ergibt, dass beide bei Erbsachen nicht anwendbar sind... Aber ich dachte einfach "das kann nicht sein, ich MUSS irgendwas übersehen haben, das muss anwendbar sein!"
Dann bin ich bei beiden Aufgaben auch über die EuErbVO gegangen, mit einer Gliederung, die mit der normalen Gliederung in den Skripten glaub nicht mehr viel zu tun hat. Aber ich habe zuvor nie wirklich in die EuErbVO reingeschaut und hätte niemals damit gerechnet, dass die drankommt... An 50 Punkte wage ich schon kaum zu hoffen (so großzügig wird wohl nicht korrigiert werden), denke, ich kann mit 25 Punkten schon froh sein und dann ausgleichen, obwohl ich mir dann halt in einem anderen Modul die gute Note kaputt mache...
Also ich finde es ehrlich gesagt schon heftig und unfair, einen Erbfall dranzunehmen, wo so etwas in keiner alten Klausur oder EA zu finden ist und auch in keinem Mentoriat behandelt wurde. Es ist immer noch eine Modulabschlussklausur im Bachelor und keine Staatsexamensklausur!! Zumal das jetzt ja auch keine 20 Punkte Frage war, sondern die gesamte Klausur!
Dann lieber eine Kurzhausarbeit. Wo der Prinz ja auch im vorletzten Semester noch groß angekündigt hat, dass er in seinen Modulen nur noch Kurzhausarbeiten dranbringt, solange in anderen Modulen E-Klausuren geschrieben werden... Am 15. Januar dann beim Blick in die Infos große Überraschung: E-Klausuren!! Und dann vor lauter es uns ja nicht zu einfach machen so ne Klausur erstellen...
Die ZPO Klausur war doch auch ganz normal, verstehe nicht, wieso man in IPR jetzt so vom Üblichen abweichen musste. Wir Studierende können doch auch nichts für Corona und es erwartet auch keiner leichtere Klausuren, aber schwerer muss man es uns dann auch nicht machen.
Man hätte einen normalen Fall mit Kauf, Miete oder unerlaubter Handlung nehmen können und dann von mir aus was mit den USA als Mehrrechtsstaat, das wäre dann auch eine Schwierigkeit und nicht ganz 0815 gewesen. Oder man hätte den Fall so stellen können, dass man zB einen besonderen Gerichtsstand etwas umfassender hätte prüfen müssen oder eine Gerichtsstandsvereinbarung, die aber nicht alles umfasst. Ich finde, es hätte ausreichend andere Möglichkeiten gegeben, die Klausur anspruchsvoll zu gestalten, als ausgerechnet Erbrecht dranzubringen, womit wohl wirklich keiner gerechnet hat.
Ich finde es einfach schade, weil mir das Modul wirklich Spaß gemacht hat und ich es auch interessant und vor allem sehr praxisrelevant finde. Wenn man jetzt was bei Ebay oder Amazon kauft, sieht man das jetzt mit ganz anderen Augen... Da hätte ich mir einen etwas schöneren Abschluss gewünscht...