- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- 2. Studiengang
- Bachelor of Laws
Genau da bin ich mir unschlüssig. Mit der Struktur meines Gutachtens bin ich auch noch nicht zufrieden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier lediglich die Zulässigkeit der Klage durchgeprüft werden soll unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Rügen durch den RA RU.Unter welchem Aufhänger willst du diesen Streit führen?
Ich habe innerhalb meines Gutachtens unter „Klagegegenstand und -grund, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO“ lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandbegriff verwendet. Also das der Streitgegenstand vom Antrag des Klägers und von dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird. Dabei Antrag und Lebenssachverhalt gleichwertige Elemente sind usw.
Oder willst du das Fass öffnen, weil die Klage beim AG Essen und innerhalb der MFK rechtshängig ist? Einläuternd irgendwie so: „Dann müssten beide Klagen denselben Streitgegenstand haben, wobei der Streitgegenstandsbegriff strittig ist.“
Das "Fass" zu öffnen halte ich für eine Option, wenn auch keine sonderlich gute, da ich befürchte auf das gleiche Ergebnis zu kommen, wie lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff zu eröffnen.