Klausurbesprechung Prüfungsschema

Ort
Stuttgart
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
160 von 210
Hi,
wo nehmt ihr euch die Prüfungsschemata raus?
Was denkt ihr was in der Klausur drankommt?
Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt bei der vom Prof. Gessaphe erstellten Klausur eher ZPO I dran statt ZPO II...
 
Hallo, ich kann dir leider noch keine deiner Fragen beantworten, da ich erst heute beginne für die Klausur zu lernen! Aber vielleicht hast du ja Lust dich generell beim Lernprozess auszutauschen.
Ich habe mir das Fallbuch bestellt, was er in den Klausurbesprechungen erwähnt. wenn es heute ankommt, dann berichte ich mal
Liebe Grüße
 
Hallo Antonia,
ja klar können uns gerne austauschen! Musste jetzt auch eine Pause einlegen wg Krankheit.. und leg jetzt wieder los.
Meinst du das skript von alpmann schmidt?

LG
 
Hallo zusammen,
bei Moodle macht es auch den Eindruck, dass der Fokus eher auf ZPO I als II liegt wegen der Fülle an Zusatzmaterial zum Erkenntnisverfahren. Oder wie seht ihr das?
LG
 
Also bisher kam auch eher immer ZPO I dran... aber ich weiß nicht so genau, wo er jetzt den Fokus drauf setzen könnte. Ich habe nun mit den Fällen online und mit meinen ehemaligen Fällen vom REP von Alpmann gelernt.
 
Ich habe mir das Fallbuch gekauft, welches er in einer Klausurbesprechung erwähnt : Dorothea Assmann Fälle zum Zivilprozessrecht
Ich habe aber erst die ersten Seiten gelesen und schaue mir jetzt mal den ersten Fall an....
man wird das wieder alles eng.... ich muss auch noch für zwei andere Klausuren lernen... unternehmensrecht hab ich schon aufs nächste semester geschoben :-(
 
Das ist bei mir nicht anders. Ich muss noch Investition + Finanzierung und Internes Rewe und bei den BWL-Fächern checke ich so rein garnix.
 
Hallo Zusammen,

mich würde auch interessieren, nach welchen Schemata ihr vorgeht? Ich finde nämlich ständig andere. Ich habe auch das Buch von D. Assmann und ihre Schemata weichen von denen der Fernuni (z.B. aus Klausurbesprechungen) ab. Habe auch noch ein Buch von Gleußner, Zivilprozessrecht. Auch da finden sich teilweise andere Schemata.. Bin etwas verwirrt. ..

Der Prinz macht offensichtlich lieber Erkenntnisverfahren, aber auch alle paar Jahre mal ZV... Könnte also gut sein, dass es dieses Jahr wieder soweit ist.. Demnach würde ich ZV auf keinen Fall auf Lücke setzen, was meint ihr?
 
Nein auf Lücke würde ich ZV auf keinen Fall setzen, das ist doch etwas zu riskant... Was mich aber etwas beruhigt ist dass beim Prinzen wohl eher weniger materielles Recht drankommen wird im Vergleich zu Kubis.
 
Hallo Zusammen,

mich würde auch interessieren, nach welchen Schemata ihr vorgeht? Ich finde nämlich ständig andere. Ich habe auch das Buch von D. Assmann und ihre Schemata weichen von denen der Fernuni (z.B. aus Klausurbesprechungen) ab. Habe auch noch ein Buch von Gleußner, Zivilprozessrecht. Auch da finden sich teilweise andere Schemata.. Bin etwas verwirrt. ..

Ja das habe ich auch schon festgestellt, werde mich in der Klausur aber auf jeden Fall an die Schemata der FernUni halten, da kann dann nachher keiner kommen und sagen, das hätte anders geprüft gehört... Obwohl ich teilweise andere Schemata stimmiger fand.
 
Ist eigentlich die KE1 mit außergerichtlichen Verfahren klausurrelevant?
 
Ich meine, dass in Klausuren in einer Aufgabe dazu mal Fragen gestellt wurden... Irgendwie in der Art. "Was gibt es für weitere Möglichkeiten der Durchsetzung seiner Ansprüche.. " Da war - meine ich - nach außergerichtlichem Vergleich, Mediation, Schiedsverfahren etc. gefragt worden. ..
 
Ja, da gibt es eine ALtklausur zu in den Klausurbesprechungen.
In wie weit lernt ihr das Mahnverfahren?
Setzt ihr irgendwas auf Lücke, was nicht so oft abgefragt wurde?
 
Hey ihr lieben, bei mir wird langsam die Zeit knapp fürs lernen und mich hat auch noch eine fette erkältung erwischt... so fange ich an dinge auf lücke zu setzen. ich frage mich in wie fern ihr streitgenossenschaft, berufung und revision, und streitverkündung anseht....
wie geht es euch sonst so mit dem fach? liebe grüße und einen schönen sonntag
 
Hallo, ich bin es nochmal :-) hat jemand von euch ein gutes schema, wie man den § 322 prüft... es gibt eine Altklausur, wo er geprüft wird und ich muss gestehe, dass ich es einfach nicht richtig begriffen habe..
die zweite aufgabe in der klausur ist auch schwierig, da hab ich dann ganz abgeschaltet. es geht um teilweise eingeklagte forderungen eines darlehens. in dem fall wird dann der rest eingeklagt... ich verstehe grob, worum es geht, hab aber keine ahnung wie ich diese aufgabe gutachterlich lösen soll und empfinde es auch nicht als gut dargestellt...
hat das vielleicht einer von euch gemacht?

und noch eine Frage, habt ihr euch die online Mentoriate angesehen?
 
Ich glaube, ich weiß, welche Klausurbesprechung du meinst... Das war diese Sache mit der Aufrechnung, oder? Der Beklagte kann jederzeit die Gegenforderung auch in einem anderen Verfahren einklagen.. und gleichzeitig aber auch zur Aufrechnung stellen. Wird dann aber über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung entschieden, d.h. sie besteht - dann Forderung weg oder sie besteht nicht - dann ist darüber rechtskräftig entschieden (das sie eben nicht besteht) und die Forderung ist auch weg. Aber während dieser Zeit, also wenn noch nicht über die Gegenforderung entschieden ist, kann der Beklagte sie trotzdem in einem anderen Verfahren einklagen. Sobald aber darüber in Verfahren 1 entschieden wurde, ist die zweite Klage als unbegründet abzuweisen. Die Gegenforderung erwächst erst in Rechtskraft, sobald auch tatsächlich darüber entschieden wurde, vorher kann der Beklagte damit noch machen was er will. Das Gericht der zweite Klage wird dann voraussichtlich seine Entscheidung zurückstellen, bis das 1 Verfahren beendet ist. Der Beklagte kann sie zwar zweimal einklagen bzw. aufrechnen, aber darüber entschieden wird dann tatsächlich nur einmal.
Bei Aufgabe zwei würde ich den ganz normalen Ablauf einer Klageeinreichung prüfen- also Zulässigkeit und Begründetheit und dann bei der Begründetheit unter dem Punk "keine entgegenstehende Rechtskraft" darauf eingehen, dass über einen Teil bereits rechtskräftig entschieden wurde und der andere Teil aber dann begründet ist.
Ich hoffe das war Verständlich.... ?!
 
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