Ja find ich auch nicht okay.. Also ZPO II lerne ich auch, aber ist halt nicht mehr viel Zeit. Werde die kleinen Niederle Fälle ausarbeiten. Vollstreckungserinnerung, PfÜB, Drittwiderspruchsklage usw.Für mich stellt sich die Frage, warum ein Sachverhalt bei Moodle online gestellt wird, dann aber keine Lösung dazu?! Das Schema der Einziehungsklage bekommt man über Hemmer hin, aber wieso die Musterlösung nicht zumindest anhand der Folien gestellt wird, kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Ich lerne auch ZPO II- so gut es eben zeitlich geht.
Der Lehrstuhl legt großen Wert auf den Gutachtenstil, wird immer wieder in den Videos betont.