FernUni allgemein Studium in Zeiten der Corona Pandemie

Wer öfters mal mit Bus oder Bahn fährt, kennt ja das Problem, kaum öffnet jemand ein Fenster (sofern das überhaupt noch geht), ertönt von irgendwo ein "Fenster zu, es zieht!". Aber davon mal abgesehen sehe ich keinen Grund, in Corona-Zeiten zwei Stunden in einem unbelüfteten kleinen Seminarraum zu sitzen anstatt wenigstens etwas Luftaustausch zu ermöglichen.
 
Wer öfters mal mit Bus oder Bahn fährt, kennt ja das Problem, kaum öffnet jemand ein Fenster (sofern das überhaupt noch geht), ertönt von irgendwo ein "Fenster zu, es zieht!". Aber davon mal abgesehen sehe ich keinen Grund, in Corona-Zeiten zwei Stunden in einem unbelüfteten kleinen Seminarraum zu sitzen anstatt wenigstens etwas Luftaustausch zu ermöglichen.
Ich war davon ausgegangen, damit man seine Tröpfchen und Aerosole oder was man da von sich gibt bei sich behält und die nicht vom Luftzug zum Nachbarn geweht werden können.
 
Ich bin mir nicht sicher, wie der der Stand der Wissenschaft diese Woche ist, aber ich hatte RKI und Co so in Erinnerung, dass unbelüftete Innenräume generell eher schlecht sind, wobei Büros ohne viel Bewegung u.ä. noch etwas besser abschnitten. Nach zwei Stunden sollten sich die Viecher in der Raumluft weiter als zwei Meter verteilt haben.
 
"Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung."


Die FU wird diese Informationen sicher schon kennen. Hoffe ich zumindest.

Zum Lüften und zum Thema Aerosole gibt es da jede Menge Studien im Netz.
Wär jetzt eigentlich das Stichwort für aspera gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
NACH der Klausurphase habe ich nun das hier gefunden (Infoheft Nr. 3):
"Für die Prüfungen im Pflichtmodulen der Bachelor- und Masterstudiengänge kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden".
Wieder was dazugelernt. Hoffentlich hat sich niemand im Pflichtbereich auf einen Freiversuch in WiWi/ WiInfo verlassen...:O_o:

Ich hoffe, alle sind insgesamt gut durchgekommen durch die Klausurphase....
 
NACH der Klausurphase habe ich nun das hier gefunden (Infoheft Nr. 3):
"Für die Prüfungen im Pflichtmodulen der Bachelor- und Masterstudiengänge kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden".
Wieder was dazugelernt. Hoffentlich hat sich niemand im Pflichtbereich auf einen Freiversuch in WiWi/ WiInfo verlassen...:O_o:

Ich hoffe, alle sind insgesamt gut durchgekommen durch die Klausurphase....


Du musst den ganzen Gliederungspunkt 8 lesen! :-)



In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.

Ansonsten gilt:

Im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft sowie in den Masterstudiengängen Wirtschaftswissenschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen ergeben sich im Wahlpflichtbereich Freiversuche aus der Möglichkeit, Prüfungen in bis zu zwei zusätzlichen Wahlpflichtmodulen zu absolvieren. Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik ergibt sich im Wahlpflichtbereich ein Freiversuch aus der Möglichkeit, eine Prüfung in einem zusätzlichen Wahlpflichtmodul zu absolvieren.

Für die Prüfungen in den Pflichtmodulen der Bachelor- und Masterstudiengänge kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden. Im Zusatzstudiengang für Ingenieure und Naturwissenschaftler ist die Inanspruchnahme eines Freiversuchs ebenfalls nicht möglich.



  • Dein zitierter Absatz bezieht sich somit auf die Regelungungen unter dem Anstrich "Ansonsten gilt". Ergo ist hier ein "befristeter Freiversuch" ≠ ein "Freiversuch bei Wahlpflichtmodulen".
 
Ich verstehe Deinen Punkt, nur die Regelung "befristeter Freiversuch" ist die allgemeine (NRW-) Information im Sinne einer Einleitung/Gesetzesreferenz und wurde wie in Java überschrieben mit der spezielleren (FU Hagen Fakultät WiWi-) Information="Ansonsten gilt". Sonst könnte man ja auch die erste, allgemeinere Regelung für Fächer der Fakultät Informatik nutzen. Was leider nicht geht. Im Satz "Für die Prüfungen in den Pflichtmodulen der Bachelor- und Masterstudiengänge kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden. " sehe ich daher persönlich nicht so viel Interpretationsspielraum, es sei denn, ich steh auf dem Schlauch :O_o:
 
Ich glaube das man keine Freiversuche hat, gilt halt generell, nur halt was darüber steht ist im Falle von Corona.

Ich wusste aber auch nicht das die Mathe/Info Fakultät garkeine Freiversuche gewährt, jetzt wurde ich vom Prüfungsamt auf Nachfrage im Nachhinein auf den Beitrag auf deren Lehrstuhlseite verlinkt.
Habt ihr da eine Benachrichtigung per Mail zu erhalten ?
Bei diesen gedruckten Prüfungsinformationen stand halt drin

"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern
diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete
Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann
nicht wiederholt werden. "

Ich dachte das gilt generell und habe quasi einen Versuch verbraucht weil ich mir die Klausur halt nur angeschaut habe und nicht ernsthaft bearbeitet.:eek: Dachte erst ich kriege nen Herzkasper als ich das von einem Mitstudent nach der Klausur hörte...

Finde es echt schade und die Begründung etwas seltsam, als ob die Leute das Studium nur zum Spaß nebenher studieren, es soll ja auch Leute geben die auf den Abschluss angewiesen sind und Vollzeit mit 4 oder 5 Fächern pro Semester dabei sind....:bugeye:

Zumal gerade an dem Lehrstuhl alle Klausuren auf nur zwei Tage verteilt scheinen ? Hat natürlich garkeine Nachteile für Fernstudenten, die schreiben gerne 3 an einem Tag:confused:
 
Ja, hatten wir hier in diesem Thread vor einigen Wochen noch diskutiert. Aber Du hast Recht: da blickt man kaum noch durch.

Ich hoffe, nur den ersten.

Ja zum Glück nur den ersten !
Aber trotzdem, bin auch einer der in Klausuren gerne hibbelig ist und mache sehr oft Fehler obwohl ich die Antworten wusste (neulich wieder ne komplette Teilaufgabe überlesen :panik:). Hilft nicht gerade, zu Wissen, das der Versuch jetzt weg ist

Zumal Betriebliche Informationssysteme ja auch zum Modulpacket "Wirtschaftsinformatik" zählt, dachte ich nicht, das es da heterogene Regelungen gibt. Echt ernüchternd. Wäre toll gewesen wenn man von den Aufsichten noch drauf hingewiesen worden wäre, dann hätte ich mich direkt wieder verabschiedet:durcheinander
 
Ja, hatten wir hier in diesem Thread vor einigen Wochen noch diskutiert. Aber Du hast Recht: da blickt man kaum noch durch.

Ich hoffe, nur den ersten.


Dann wärst Du trotzdem durchgefallen und hättest noch 25 Euro gezahlt, es sei denn, Du hättest für den Tag gleichzeitig auch eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit gehabt.

Auch diese Interpretation ist falsch, denn folgendes ist zumindest für die WiWi-Klausuren geregelt.

Für die WiWi-Klausuren gilt nämlich:

Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt.
 
Auch diese Interpretation ist falsch, denn folgendes ist zumindest für die WiWi-Klausuren geregelt.

Für die WiWi-Klausuren gilt nämlich:

Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt.
1. ging es hier nicht um eine Wiwi-Klausur, sondern eine der Fakultät M+I. Für diese gilt:
Rücktritt möglich bis einen Tag vor dem Klausurtermin; danach ist ein Rücktritt nur in begründeten Fällen (Vorlage einer Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit) möglich. Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einer Abmeldung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin und bei einem Prüfungsversäumnis eine Gebühr von 25,-€ je angemeldeter Klausur erhoben. Bei einem begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr.

2. gilt für die Fakultät Wiwi ergänzend zu Deinem Hinweis:
5.3 Sanktionen bei Nichtabmeldung
Klausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber - ohne den Rücktritt erklärt zu haben - nicht teilgenommen wurde, werden mit "nicht ausreichend" (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Klausurunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Klausurtermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
 
Auch diese Interpretation ist falsch, denn folgendes ist zumindest für die WiWi-Klausuren geregelt.
Das musst du missverstanden haben. Es ging um coronabedingte Freiversuche.
Zwischen dir und Jody besteht Konsens.
 
Ich dachte bei M&I kann man sich jetzt noch am selben Tag abmelden?

Aber das ist das was ich meine, es sind teilweise Dokumente nicht geupdated bzw so vage gehalten, das man kaum noch den Überblick behält, siehe mein Zitat aus den WiWi Klausureninfos, wo es generell und nicht auf den Fachbereich beschrieben ist (ganz NRW)....
Und bei den Prüfungsinformationen die man per Post vom M&I kriegt stand garnix dazu drin glaub ich ?

Wäre doch toll gewesen wenn man da per Post und Email einfach mal mit einem Flyer infomiert worden wäre :bugeye: :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Erste Ergebnisse sind da:

31721 Markt und Staat,
31921 Konzernrechnungslegung,
32521 Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle,
32711 Business Intelligence

wurden von den WiWi-Modulen schon korrigiert :thumbsup:.

Hagen war als Klausurort eigentlich sehr angenehm, auf jeden Fall freundlicher als die Halle zuvor und genügend Parkplätze.
Ich dachte bei M&I kann man sich jetzt noch am selben Tag abmelden?
Leider nein ;)
 
Achso weil da steht "Von einer mündlichen Prüfung oder einer Klausur können Sie sich ohne Angabe von Gründen und ohne negative Konsequenzen noch bis unmittelbar vor der Prüfung beim Prüfungsamt abmelden"
Dachte wenn man dann paar Minuten vorher eine Mail ans Prüfungsamt schickt müsste es langen.
:stupid:

Naja werde das Modul eh nochmal schreiben aber es reicht auch zum Ausgleich:thumbsup: Mega glücklich
 
Hey Leute, lasst ihr euch impfen? Was haltet ihr von den Querdenkern? (würd mich interessieren was die Leutchen hier so mittlerweile über die ganze Corona Schoße so denken).
 
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