Hausarbeit Kurzhausarbeit Sommersemster 2023

Kurze Frage zum § 18 I StVG bei B:

Im StVG-Kommentar steht dass § 18 eine Haftung für vermutetes Verschulden ist, der Fahrzeugführer muss nur dann nicht haften wenn er nachweist dass ihn kein Verschulden trifft nach § 18 S. 2
Wenn man danach subsumieren würde dann würde man die Haftung der B bejahen, allerdings verwirrt mich dieser Zeitschriften-Aufsatz von Tomson/Wieland. Dort steht bzgl. des § 7 StVG: "Nach § 8 Ziffer 1 StVG gilt die Haftung aus § 7 StVG nicht, wenn ein Unfall durch ein Kfz verursacht wurde das auf ebener Bahn mit nicht mehr als 20 km/h fahren kann. Aus diesem Grund scheidet auch eine Haftung des Fahrers gem. § 18 StVG aus."
- Der Fahrer kann sich doch eig. aber nur durch § 18 I S. 2 aus der Haftung bringen und der § 8 spricht ja explizit vom § 7, nicht vom § 18
Habt ihr die Haftung nach § 18 bejaht oder verneint?
 
Kurze Frage zum § 18 I StVG bei B:

Im StVG-Kommentar steht dass § 18 eine Haftung für vermutetes Verschulden ist, der Fahrzeugführer muss nur dann nicht haften wenn er nachweist dass ihn kein Verschulden trifft nach § 18 S. 2
Wenn man danach subsumieren würde dann würde man die Haftung der B bejahen, allerdings verwirrt mich dieser Zeitschriften-Aufsatz von Tomson/Wieland. Dort steht bzgl. des § 7 StVG: "Nach § 8 Ziffer 1 StVG gilt die Haftung aus § 7 StVG nicht, wenn ein Unfall durch ein Kfz verursacht wurde das auf ebener Bahn mit nicht mehr als 20 km/h fahren kann. Aus diesem Grund scheidet auch eine Haftung des Fahrers gem. § 18 StVG aus."
- Der Fahrer kann sich doch eig. aber nur durch § 18 I S. 2 aus der Haftung bringen und der § 8 spricht ja explizit vom § 7, nicht vom § 18
Habt ihr die Haftung nach § 18 bejaht oder verneint?
Das Verschulden muss nur nachgewiesen werden, wenn die Ersatzhaftung des Führers überhaupt greift. Die greift jedoch nur nach den Vorschriften §§ 8 bis 15 StVG.
I. Fall von § 7 I StVG analog (+)
II. Ausnahmen wie für § 7 StVG -> § 8 Nr. 1 StVG i.V.m. § 1 eKFV (bereits bei T geprüft) (+)
III. Ersatzhaftung gem. § 18 I 1 StVG (-)
(sehr vereinfachte Darstellung dessen, was ich gemacht habe)
 
Wie löst ihr die Aufgabe 2 bezüglich des Laptops? Der Widerruf geht nicht durch würde ich sagen, letztlich aber doch Pfändungsverbot des Laptops wegen § 811 I 1b.

Wie seht ihr das?
 
Wie löst ihr die Aufgabe 2 bezüglich des Laptops? Der Widerruf geht nicht durch würde ich sagen, letztlich aber doch Pfändungsverbot des Laptops wegen § 811 I 1b.

Wie seht ihr das?
Beim Laptop Verstoß gegen § 811 I Nr. 1 lit. b ZPO, überlege noch, ob ich den Hinweis zu Austauschpfändung wegen recht hohen Wertes drinlasse.
Den Widerruf der Zustimmung, dass der G in die Wohnung darf, hab ich jetzt in eine Prüfung auf Verletzung von Art. 13 GG interpretiert.
 
Hallo, ich habe den Aufbau recht ähnlich zu sdlkfj gemacht. Eine Frage: Wo bringt ihr die Infos mit rein, dass die B besser am Rand geparkt hätte (also auch Bezug auf die beiden Urteile). Gruß
 
Jap, jeder einzelne. Es kam sogar eine E-Mail vom Prüfungsamt rum, in der stand, dass alle Ergebnisse bis auf die von "Magnum" am 31.10. freigeschaltet werden.

PS: Es stand auch noch drin, dass wir es nicht verraten sollen. Aber ich dachte, das ist nur fair, es doch zu tun.
 
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