Hausarbeit Kurzhausarbeit Sommersemster 2023

Nein, man prüft zuerst den § 7 StVG da dieser kein Verschulden voraussetzt. Diese Regel findet man auch in verschiedensten Fall-Büchern und Jura-Seiten.
ok und nachdem du §7 und 8 verneint hast prüfst du dann die 823? also was prüfst du noch für T in diesem Fall?
 
sagt mal wird die streitgenossenschaft geprüft? bedeutet 60 nicht einfach wenn zwei klagen gleicher sache gegen zwei paeien eine streitgenn. ist, wer was leisten muss bestimmt das gericht?
 
Nein, man prüft zuerst den § 7 StVG da dieser kein Verschulden voraussetzt. Diese Regel findet man auch in verschiedensten Fall-Büchern und Jura-Seiten.
Wie lang geht deine Prüfung zu §7 zu T? Also ich habe das Gefühl ich führe zu weit aus, da ich bereits bei Seite 9 bin und die Prüfung von B und Aufgabe 2 fehlen noch -.-
 
An welcher Stelle prüft ihr denn § 18 StVG?
Ich hab jetzt bei der Begründetheit mit der Prüfung gegen B angefangen und bin etwas unschlüssig wie ich § 18 StVG einbaue, das geht ja eigentlich nur wenn ich § 7 StVG dann da auch prüfe oder?
 
Bejaht ihr die Streitgenossenschaft im Ergebnis oder verneint ihr diese? Und wie baut ihr diese in die Prüfung ein? Zwischen Zulässigkeit und Begründetheit als eigenständigen Prüfungspunkt?
 
ist diese streitgenossenschaft überhaupt relevant? bedeutet sie nicht dass einer dann einfach die gesamthaftung trägt?
 
Örtliche Zuständigkeit bei T würde ich sagen: §20 StVG und (wenn du bei T auch §823 in der Begründetheit prüfen möchtest): §32 ZPO
Ich werde wahrscheinlich sowohl Zulässigkeit von B und T, wie auch Begründetheit von T und B trennen
Hast du auch für T den §823 BGB geprüft oder nur §7 StVG?
 
also ich habe 823 und stvg gemeinsam geprüft und innerhalb differenziert, habe 15 seiten voll, sollte reichen
 
zurechenbarkeit nach der adäquanztheorie auslegen
schuld fahrlässigkeit und vorsatz auslegen

meint ihr das stgb braucht man hier? das ist hier zivil- nicht strafrecht
 
Bejaht ihr die Streitgenossenschaft im Ergebnis oder verneint ihr diese? Und wie baut ihr diese in die Prüfung ein? Zwischen Zulässigkeit und Begründetheit als eigenständigen Prüfungspunkt?
Nochmal die Frage an alle, wie baut ihr die Streitgenossenschaft in die Prüfung ein?
 
keine ahnung ich denke § 60 zpo in den obersatz packen 60
 
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